Herstellungskosten nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Betonung der Maßgeblichkeit in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG n.F.

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Der Bundestag hat am 12.05.2016 das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (sog. „Steuermodernisierungsgesetz“) beschlossen. Wenngleich das Gesetz primär auf die Modernisierung des formalen Besteuerungsverfahrens abzielt, wurde auf Drängen des Finanzausschusses eine zentrale Neuerung des Bilanzsteuerrechts in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG eingefügt. Hiernach wird ein steuerrechtliches Wahlrecht für die Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungs- und Sozialaufwendungen festgeschrieben. Die seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aus dem Jahre 2009 schwelende Diskussion zur Zukunft der Maßgeblichkeit im Rahmen der Herstellungskostenermittlung im Handels- und Steuerrecht wird somit beendet. Das Gesetz soll voraussichtlich am 17.6.2016 im Bundesrat behandelt werden.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftSteuern und Bilanzen
Jahrgang18
Ausgabenummer11
Seiten (von - bis)407-410
Anzahl der Seiten4
ISSN1615-8024
PublikationsstatusErschienen - 11.2016

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  • Regulatory delevopment in Accounting, Auditing & Corporate Governance

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