DGUV-Projekt zur Ergebnisqualität des besonderen Heilverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung: Gegenwärtiger Stand

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschung

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DGUV-Projekt zur Ergebnisqualität des besonderen Heilverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung: Gegenwärtiger Stand . / Kohlmann, Thomas; Moock, Jörn; Bahr, Kristin.
in: Trauma und Berufskrankheit, Jahrgang 11, Nr. SUPPL.3, 2009, S. 397-398.

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschung

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title = "DGUV-Projekt zur Ergebnisqualit{\"a}t des besonderen Heilverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung: Gegenw{\"a}rtiger Stand ",
abstract = "Heilverfahren der Gesetzlichen UnfallversicherungDie Unfallversicherungstr{\"a}ger haben nach §34 SGB (Sozialgesetzbuch) VII alle Ma{\ss}nahmen zu treffen, durch die eine m{\"o}glichst fr{\"u}hzeitig einsetzende und sachgem{\"a}{\ss}e Heilbehandlung gew{\"a}hrleistet ist. Zu diesem Zweck haben sie die M{\"o}glichkeit, die vom Leistungserbringer zu erf{\"u}llenden Voraussetzungen im Hinblick auf die fachliche Bef{\"a}higung, die s{\"a}chliche und personelle Ausstattung sowie die zu {\"u}bernehmenden Pflichten festzulegen und nach Art und Schwere der Verletzung besondere Heilverfahren einzuleiten.Mit Einf{\"u}hrung des Durchgangsarzt- (D-Arzt-), des Handchirurgen-/Kinderchirurgen-, des H-Arzt- und des Verletzungsartenverfahrens (VAV) haben die Unfallversicherungstr{\"a}ger die gesetzlichen Gestaltungsspielr{\"a}ume ausgenutzt. Dar{\"u}ber hinaus wurden von ihnen Handlungsanleitungen f{\"u}r die Physiotherapie, die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), die Berufsgenossenschaftliche Station{\"a}re Weiterbehandlung (BGSW) und weitere station{\"a}re Ma{\ss}nahmen...",
keywords = "Gesundheitswissenschaften",
author = "Thomas Kohlmann and J{\"o}rn Moock and Kristin Bahr",
note = "Copyright 2009 Elsevier B.V., All rights reserved.",
year = "2009",
doi = "10.1007/s10039-009-1520-3",
language = "Deutsch",
volume = "11",
pages = "397--398",
journal = "Trauma und Berufskrankheit",
issn = "1436-6274",
publisher = "Springer",
number = "SUPPL.3",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - DGUV-Projekt zur Ergebnisqualität des besonderen Heilverfahrens der Gesetzlichen Unfallversicherung

T2 - Gegenwärtiger Stand

AU - Kohlmann, Thomas

AU - Moock, Jörn

AU - Bahr, Kristin

N1 - Copyright 2009 Elsevier B.V., All rights reserved.

PY - 2009

Y1 - 2009

N2 - Heilverfahren der Gesetzlichen UnfallversicherungDie Unfallversicherungsträger haben nach §34 SGB (Sozialgesetzbuch) VII alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung gewährleistet ist. Zu diesem Zweck haben sie die Möglichkeit, die vom Leistungserbringer zu erfüllenden Voraussetzungen im Hinblick auf die fachliche Befähigung, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die zu übernehmenden Pflichten festzulegen und nach Art und Schwere der Verletzung besondere Heilverfahren einzuleiten.Mit Einführung des Durchgangsarzt- (D-Arzt-), des Handchirurgen-/Kinderchirurgen-, des H-Arzt- und des Verletzungsartenverfahrens (VAV) haben die Unfallversicherungsträger die gesetzlichen Gestaltungsspielräume ausgenutzt. Darüber hinaus wurden von ihnen Handlungsanleitungen für die Physiotherapie, die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und weitere stationäre Maßnahmen...

AB - Heilverfahren der Gesetzlichen UnfallversicherungDie Unfallversicherungsträger haben nach §34 SGB (Sozialgesetzbuch) VII alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung gewährleistet ist. Zu diesem Zweck haben sie die Möglichkeit, die vom Leistungserbringer zu erfüllenden Voraussetzungen im Hinblick auf die fachliche Befähigung, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die zu übernehmenden Pflichten festzulegen und nach Art und Schwere der Verletzung besondere Heilverfahren einzuleiten.Mit Einführung des Durchgangsarzt- (D-Arzt-), des Handchirurgen-/Kinderchirurgen-, des H-Arzt- und des Verletzungsartenverfahrens (VAV) haben die Unfallversicherungsträger die gesetzlichen Gestaltungsspielräume ausgenutzt. Darüber hinaus wurden von ihnen Handlungsanleitungen für die Physiotherapie, die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und weitere stationäre Maßnahmen...

KW - Gesundheitswissenschaften

UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=84898041856&partnerID=8YFLogxK

U2 - 10.1007/s10039-009-1520-3

DO - 10.1007/s10039-009-1520-3

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 11

SP - 397

EP - 398

JO - Trauma und Berufskrankheit

JF - Trauma und Berufskrankheit

SN - 1436-6274

IS - SUPPL.3

ER -

DOI