„Der Rechtsstaat ist auf eine redliche Verwaltung angewiesen“: Fünf Fragen an Till Patrik Holterhus

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„Der Rechtsstaat ist auf eine redliche Verwaltung angewiesen“: Fünf Fragen an Till Patrik Holterhus. / Holterhus, Till Patrik; Zillessen, Friedrich.
10 S. Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH. 2025. (Verfassungsblog).

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title = "„Der Rechtsstaat ist auf eine redliche Verwaltung angewiesen“: F{\"u}nf Fragen an Till Patrik Holterhus",
abstract = "Nur einen Tag nach Aufnahme der Regierungsgesch{\"a}fte ordnete der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen zu versch{\"a}rfen. Zugleich wies er die Bundespolizei an, dabei gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG auch Asylsuchende zur{\"u}ckzuweisen, sofern sie aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen. In der Rechtswissenschaft warnten zahlreiche Stimmen fr{\"u}h davor, dass diese Praxis gegen Unionsrecht versto{\ss}e und klar rechtswidrig sei (etwa hier und hier). Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in drei Entscheidungen die Zur{\"u}ckweisung von somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze f{\"u}r rechtswidrig erkl{\"a}rt. Beendet ist die Zur{\"u}ckweisungspraxis damit jedoch nicht. Mit R{\"u}ckendeckung von Kanzler Friedrich Merz k{\"u}ndigte Alexander Dobrindt unmittelbar nach Ver{\"o}ffentlichung der Entscheidungen an, an seiner Weisung festzuhalten. Liegt damit ein Fall „exekutiven Ungehorsams“ vor?Wir haben mit Till Patrik Holterhus gesprochen. Er ist Professor f{\"u}r Internationales {\"O}ffentliches Recht an der Leuphana Law School und Mitherausgeber des Buches „Die schwache Gewalt? – Zur Behauptung judikativer Autorit{\"a}t“.",
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author = "Holterhus, {Till Patrik} and Friedrich Zillessen",
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series = "Verfassungsblog",
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RIS

TY - GEN

T1 - „Der Rechtsstaat ist auf eine redliche Verwaltung angewiesen“

T2 - Fünf Fragen an Till Patrik Holterhus

AU - Holterhus, Till Patrik

AU - Zillessen, Friedrich

PY - 2025/6/6

Y1 - 2025/6/6

N2 - Nur einen Tag nach Aufnahme der Regierungsgeschäfte ordnete der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen zu verschärfen. Zugleich wies er die Bundespolizei an, dabei gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG auch Asylsuchende zurückzuweisen, sofern sie aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen. In der Rechtswissenschaft warnten zahlreiche Stimmen früh davor, dass diese Praxis gegen Unionsrecht verstoße und klar rechtswidrig sei (etwa hier und hier). Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in drei Entscheidungen die Zurückweisung von somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Beendet ist die Zurückweisungspraxis damit jedoch nicht. Mit Rückendeckung von Kanzler Friedrich Merz kündigte Alexander Dobrindt unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidungen an, an seiner Weisung festzuhalten. Liegt damit ein Fall „exekutiven Ungehorsams“ vor?Wir haben mit Till Patrik Holterhus gesprochen. Er ist Professor für Internationales Öffentliches Recht an der Leuphana Law School und Mitherausgeber des Buches „Die schwache Gewalt? – Zur Behauptung judikativer Autorität“.

AB - Nur einen Tag nach Aufnahme der Regierungsgeschäfte ordnete der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen zu verschärfen. Zugleich wies er die Bundespolizei an, dabei gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG auch Asylsuchende zurückzuweisen, sofern sie aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen. In der Rechtswissenschaft warnten zahlreiche Stimmen früh davor, dass diese Praxis gegen Unionsrecht verstoße und klar rechtswidrig sei (etwa hier und hier). Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin in drei Entscheidungen die Zurückweisung von somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Beendet ist die Zurückweisungspraxis damit jedoch nicht. Mit Rückendeckung von Kanzler Friedrich Merz kündigte Alexander Dobrindt unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidungen an, an seiner Weisung festzuhalten. Liegt damit ein Fall „exekutiven Ungehorsams“ vor?Wir haben mit Till Patrik Holterhus gesprochen. Er ist Professor für Internationales Öffentliches Recht an der Leuphana Law School und Mitherausgeber des Buches „Die schwache Gewalt? – Zur Behauptung judikativer Autorität“.

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PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH

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