§ 17 Abhängige und herrschende Unternehmen

Publikation: Beiträge in SammelwerkenBeiträge in KommentarsammlungenForschung

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§ 17 Abhängige und herrschende Unternehmen. / Schall, Alexander.
beck-online Großkommentar: AktG. Hrsg. / Eberhard Stilz; Veil. München: C.H. Beck Verlag, 2024. S. Rn. 0-58.

Publikation: Beiträge in SammelwerkenBeiträge in KommentarsammlungenForschung

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Schall, A 2024, § 17 Abhängige und herrschende Unternehmen. in E Stilz & Veil (Hrsg.), beck-online Großkommentar: AktG. C.H. Beck Verlag, München, S. Rn. 0-58.

APA

Schall, A. (2024). § 17 Abhängige und herrschende Unternehmen. In E. Stilz, & Veil (Hrsg.), beck-online Großkommentar: AktG (S. Rn. 0-58). C.H. Beck Verlag.

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Schall A. § 17 Abhängige und herrschende Unternehmen. in Stilz E, Veil, Hrsg., beck-online Großkommentar: AktG. München: C.H. Beck Verlag. 2024. S. Rn. 0-58

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RIS

TY - CHAP

T1 - § 17 Abhängige und herrschende Unternehmen

AU - Schall, Alexander

N1 - Schall in BeckOGK | AktG § 17 Rn. 0-58 | Stand: 01.10.2024

PY - 2024/10/1

Y1 - 2024/10/1

N2 - (1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann.(2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.

AB - (1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann.(2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Aktiengesetz

UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BECKOGK-G-AKTG-P-17

M3 - Beiträge in Kommentarsammlungen

SP - Rn. 0-58

BT - beck-online Großkommentar

A2 - Stilz, Eberhard

A2 - Veil,

PB - C.H. Beck Verlag

CY - München

ER -