§ 17 Abhängige und herrschende Unternehmen
Publikation: Beiträge in Sammelwerken › Beiträge in Kommentarsammlungen › Forschung
Standard
beck-online Großkommentar: AktG. Hrsg. / Eberhard Stilz; Veil. München: C.H. Beck Verlag, 2024. S. Rn. 0-58.
Publikation: Beiträge in Sammelwerken › Beiträge in Kommentarsammlungen › Forschung
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RIS
TY - CHAP
T1 - § 17 Abhängige und herrschende Unternehmen
AU - Schall, Alexander
N1 - Schall in BeckOGK | AktG § 17 Rn. 0-58 | Stand: 01.10.2024
PY - 2024/10/1
Y1 - 2024/10/1
N2 - (1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann.(2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.
AB - (1) Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluß ausüben kann.(2) Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, daß es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist.
KW - Rechtswissenschaft
KW - Aktiengesetz
UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BECKOGK-G-AKTG-P-17
M3 - Beiträge in Kommentarsammlungen
SP - Rn. 0-58
BT - beck-online Großkommentar
A2 - Stilz, Eberhard
A2 - Veil,
PB - C.H. Beck Verlag
CY - München
ER -