Professur für Öffentliches Recht, insbes. Energie- und Umweltrecht

Organisation: Professur

Organisationsprofil

Das normative Ziel der Nachhaltigkeit erfordert die langfristige Bewahrung der Natur einschließlich ihrer Funktionen und Dienstleistungen für den Menschen. Bei der Konkretisierung dieser Normen kommt den rechtlichen Rahmensetzungen für nachhaltigkeitsrelevantes Handeln eine große Rolle zu.

Die integrative Verbindung des Umweltrechts mit dem Energierecht ist für die Rechtsprofessur von großer Bedeutung und bildet den wesentlichen Schwerpunkt in Forschung und Lehre. Natürliche Schnittstellen beider Bereiche sind das Recht der Erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und -suffizienz sowie der Ressourcenschonung.

Die Professur Öffentliches Recht, insb. Energie- und Umweltrecht fügt sich nahtlos in den Kontext der Nachhaltigkeitswissenschaften ein. Ihrer Arbeitsweise ist bereits im Grundansatz interdisziplinär ausgerichtet, und weist zudem in erheblichem Maße Transferleistungen in die Bereiche Umweltplanung, -ökonomie und -politik aus. Folglich ist die Professur im Institut für Nachhaltigkeitssteuerung angesiedelt.

Forschungsschwerpunkte

In den Forschungsprojekten wird interdisziplinär in Kooperation von Juristen mit u.a. Umweltwissenschaftlern, Umweltplanern und Biologen gearbeitet, aber auch zunehmend mit Fachleuten aus dem wirtschaftlichen Sektor. Die Forschungsperspektive richtet sich immer mehr auf die interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung und orientiert sich dabei an dem Leitbild der Nachhaltigkeit. 

Aus den traditionellen Feldern des Umweltrechts wie Bodenschutzrecht, Umweltinformationsrecht, Raumordnungsrecht hat sich zunehmend das Abfallrecht hingehend zu einer Kreislaufwirtschaft als Forschungsschwerpunkt herauskristallisiert. Daneben kommt der rechtswissenschaftlichen Forschung im Bereich der Erneuerbaren Energien eine wichtige Stellung an der Professur zu.

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