Zur "asymmetrischen" Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung nach den EStR 2012

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Zur "asymmetrischen" Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung nach den EStR 2012. / Velte, Patrick.

In: Die Steuerberatung, Vol. 56, No. 12, 01.12.2013, p. 486-489.

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keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2013",
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day = "1",
language = "Deutsch",
volume = "56",
pages = "486--489",
journal = "Die Steuerberatung",
issn = "0490-9658",
publisher = "Stollfu{\ss} Medien",
number = "12",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Zur "asymmetrischen" Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung nach den EStR 2012

AU - Velte, Patrick

PY - 2013/12/1

Y1 - 2013/12/1

N2 - Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2012 fordern in R 6.11 Abs. 3 Satz 1 EStR, dass die Rückstellungen in der Steuerbilanz – mit Ausnahme der Pen­sionsrückstellungen nach § 6a EStG – den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten dürfen. Auf Grund der mit dieser Neuregelung verbundenen Auflösungserträge besteht nach Intervention des Bundesrats in R 6.11 Abs. 3 Satz 2 EStR die Möglichkeit einer Rücklagenbildung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Unterschiede der handels- und steuerrechtlichen Rückstellungsbewertung und nimmt eine kritische Würdigung der „einseitigen” Maßgeblichkeit aus steuersystematischer Sicht vor.

AB - Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2012 fordern in R 6.11 Abs. 3 Satz 1 EStR, dass die Rückstellungen in der Steuerbilanz – mit Ausnahme der Pen­sionsrückstellungen nach § 6a EStG – den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten dürfen. Auf Grund der mit dieser Neuregelung verbundenen Auflösungserträge besteht nach Intervention des Bundesrats in R 6.11 Abs. 3 Satz 2 EStR die Möglichkeit einer Rücklagenbildung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Unterschiede der handels- und steuerrechtlichen Rückstellungsbewertung und nimmt eine kritische Würdigung der „einseitigen” Maßgeblichkeit aus steuersystematischer Sicht vor.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 56

SP - 486

EP - 489

JO - Die Steuerberatung

JF - Die Steuerberatung

SN - 0490-9658

IS - 12

ER -