Strompreise: künftig nur noch geringe Erhöhung durch erneuerbare Energien

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Strompreise : künftig nur noch geringe Erhöhung durch erneuerbare Energien. / Traber, Thure; Kemfert, Claudia; Diekmann, Jochen.

In: DIW Wochenbericht, Vol. 78, No. 6, 2011, p. 2-9.

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@article{a966de55150544a78d3c435f4a2a4043,
title = "Strompreise: k{\"u}nftig nur noch geringe Erh{\"o}hung durch erneuerbare Energien",
abstract = "Die Verbraucherpreise f{\"u}r Strom sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist zum Teil darauf zur{\"u}ckf{\"u}hren, dass die Umlage gem{\"a}{\ss} dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) stark angestiegen ist. Derzeit macht die EEG-Umlage einschlie{\ss}lich anteiliger Mehrwertsteuer etwa ein Sechstel der Stromrechnung eines privaten Haushalts aus. Gleichzeitig vermindert aber die zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien die Preise an der Stromb{\"o}rse, sodass die Nettobelastung der Verbraucher - soweit der Wettbewerb funktioniert - geringer ist als die Umlage. Nach einer Modellrechnung des DIW Berlin wird sich der Preis an der Stromb{\"o}rse trotz steigender Preise f{\"u}r Brennstoffe und CO2-Zertifikate von 2010 bis 2020 inflationsbereinigt nur um 11 Prozent auf 4,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erh{\"o}hen. Ohne den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien w{\"a}re hingegen eine st{\"a}rkere Verteuerung, um 20 Prozent, zu erwarten. Obwohl sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 mehr als verdoppelt, wird die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises dann real mit 3,64 Cent pro kWh nur wenig h{\"o}her sein als gegenw{\"a}rtig. Hauptgrund f{\"u}r diese Stabilisierung ist die Degression der Verg{\"u}tungss{\"a}tze f{\"u}r neue Anlagen. Au{\ss}erdem werden die realen Verg{\"u}tungen zus{\"a}tzlich durch eine {"}kalte{"} Degression durch Geldentwertung ged{\"a}mpft. Dar{\"u}ber hinaus ist in der Modellrechnung vorausgesetzt, dass der Gesetzgeber Ma{\ss}nahmen gegen die derzeitige {\"U}berhitzung im Solarstrombereich ergreift. Nach erheblichen Kostensenkungen kann die Senkung der Verg{\"u}tungss{\"a}tze in diesem Bereich beschleunigt werden. L{\"a}ngerfristig sollte die gesamte F{\"o}rderung nach dem EEG vermindert werden. F{\"u}r den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist es wichtig, dass ausreichende Stromnetze und Energiespeicher bereitgestellt werden und der Wettbewerb auf den Stromm{\"a}rkten verst{\"a}rkt wird.",
keywords = "Volkswirtschaftslehre, Energy policy, Renewable energy, Electricity markets, Energiehandel, Strompreis, Deutschland, F{\"o}rderung erneuerbarer, Energien",
author = "Thure Traber and Claudia Kemfert and Jochen Diekmann",
year = "2011",
language = "Deutsch",
volume = "78",
pages = "2--9",
journal = "DIW Wochenbericht",
issn = "0012-1304",
publisher = "Deutsches Institut f{\"u}r Wirtschaftsforschung (DIW)",
number = "6",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Strompreise

T2 - künftig nur noch geringe Erhöhung durch erneuerbare Energien

AU - Traber, Thure

AU - Kemfert, Claudia

AU - Diekmann, Jochen

PY - 2011

Y1 - 2011

N2 - Die Verbraucherpreise für Strom sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist zum Teil darauf zurückführen, dass die Umlage gemäß dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) stark angestiegen ist. Derzeit macht die EEG-Umlage einschließlich anteiliger Mehrwertsteuer etwa ein Sechstel der Stromrechnung eines privaten Haushalts aus. Gleichzeitig vermindert aber die zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien die Preise an der Strombörse, sodass die Nettobelastung der Verbraucher - soweit der Wettbewerb funktioniert - geringer ist als die Umlage. Nach einer Modellrechnung des DIW Berlin wird sich der Preis an der Strombörse trotz steigender Preise für Brennstoffe und CO2-Zertifikate von 2010 bis 2020 inflationsbereinigt nur um 11 Prozent auf 4,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöhen. Ohne den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wäre hingegen eine stärkere Verteuerung, um 20 Prozent, zu erwarten. Obwohl sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 mehr als verdoppelt, wird die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises dann real mit 3,64 Cent pro kWh nur wenig höher sein als gegenwärtig. Hauptgrund für diese Stabilisierung ist die Degression der Vergütungssätze für neue Anlagen. Außerdem werden die realen Vergütungen zusätzlich durch eine "kalte" Degression durch Geldentwertung gedämpft. Darüber hinaus ist in der Modellrechnung vorausgesetzt, dass der Gesetzgeber Maßnahmen gegen die derzeitige Überhitzung im Solarstrombereich ergreift. Nach erheblichen Kostensenkungen kann die Senkung der Vergütungssätze in diesem Bereich beschleunigt werden. Längerfristig sollte die gesamte Förderung nach dem EEG vermindert werden. Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist es wichtig, dass ausreichende Stromnetze und Energiespeicher bereitgestellt werden und der Wettbewerb auf den Strommärkten verstärkt wird.

AB - Die Verbraucherpreise für Strom sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist zum Teil darauf zurückführen, dass die Umlage gemäß dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) stark angestiegen ist. Derzeit macht die EEG-Umlage einschließlich anteiliger Mehrwertsteuer etwa ein Sechstel der Stromrechnung eines privaten Haushalts aus. Gleichzeitig vermindert aber die zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien die Preise an der Strombörse, sodass die Nettobelastung der Verbraucher - soweit der Wettbewerb funktioniert - geringer ist als die Umlage. Nach einer Modellrechnung des DIW Berlin wird sich der Preis an der Strombörse trotz steigender Preise für Brennstoffe und CO2-Zertifikate von 2010 bis 2020 inflationsbereinigt nur um 11 Prozent auf 4,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöhen. Ohne den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wäre hingegen eine stärkere Verteuerung, um 20 Prozent, zu erwarten. Obwohl sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2020 mehr als verdoppelt, wird die EEG-Umlage als Bestandteil des Verbraucherpreises dann real mit 3,64 Cent pro kWh nur wenig höher sein als gegenwärtig. Hauptgrund für diese Stabilisierung ist die Degression der Vergütungssätze für neue Anlagen. Außerdem werden die realen Vergütungen zusätzlich durch eine "kalte" Degression durch Geldentwertung gedämpft. Darüber hinaus ist in der Modellrechnung vorausgesetzt, dass der Gesetzgeber Maßnahmen gegen die derzeitige Überhitzung im Solarstrombereich ergreift. Nach erheblichen Kostensenkungen kann die Senkung der Vergütungssätze in diesem Bereich beschleunigt werden. Längerfristig sollte die gesamte Förderung nach dem EEG vermindert werden. Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien ist es wichtig, dass ausreichende Stromnetze und Energiespeicher bereitgestellt werden und der Wettbewerb auf den Strommärkten verstärkt wird.

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M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 78

SP - 2

EP - 9

JO - DIW Wochenbericht

JF - DIW Wochenbericht

SN - 0012-1304

IS - 6

ER -

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