Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 2023 - Zum Erfordernis und den Möglichkeiten des völkerrechtlichen Waldschutzes im EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen 2023 Ausschuss-Drucksache 20(9)244
Research output: Memorandum/exposition › QA/hearings
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- Aus Art. 21 Abs. 2 lit. f EUV sind die EU und ihre Mitgliedstaaten rechtlich
verpflichtet in der Außenhandelspolitik auch auf den internationalen Waldschutz hinzuwirken.
- Eine effektives Waldschutzinstrument ließe sich – auch unter der Prämisse, dass die bisher ausgehandelten Vertragsteile nicht geändert werden sollen – noch in das EU-MERCSOUR- Assoziierungsabkommen implementieren; entweder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsergänzung oder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsauslegung.
- Die Vertragsergänzung wäre dabei weitergehend und daher vorzugswürdig; gleichwohl kann in beide Varianten ein inhaltlich umfassender und zugleich sanktionsbewehrter Waldschutz erreicht werden.
verpflichtet in der Außenhandelspolitik auch auf den internationalen Waldschutz hinzuwirken.
- Eine effektives Waldschutzinstrument ließe sich – auch unter der Prämisse, dass die bisher ausgehandelten Vertragsteile nicht geändert werden sollen – noch in das EU-MERCSOUR- Assoziierungsabkommen implementieren; entweder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsergänzung oder im Wege der völkerrechtlichen Vertragsauslegung.
- Die Vertragsergänzung wäre dabei weitergehend und daher vorzugswürdig; gleichwohl kann in beide Varianten ein inhaltlich umfassender und zugleich sanktionsbewehrter Waldschutz erreicht werden.
Original language | German |
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Publication date | 21.04.2023 |
Number of pages | 4 |
Publication status | Published - 21.04.2023 |
- Law