Risikoorientierte Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung: mehr Prämiengerechtigkeit und weniger Verkehrsunfälle?
Research output: Journal contributions › Journal articles › Research › peer-review
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In: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Vol. 95, No. 2, 01.06.2006, p. 225-249.
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RIS
TY - JOUR
T1 - Risikoorientierte Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
T2 - mehr Prämiengerechtigkeit und weniger Verkehrsunfälle?
AU - Growitsch, Christian
AU - Schade, Klaus-Dieter
AU - Schwarze, Reinmund
AU - Schwintowski, Hans-Peter
AU - Wein, Thomas
N1 - Zsfassung in engl. Sprache
PY - 2006/6/1
Y1 - 2006/6/1
N2 - Neuere empirische Studien und ausländische Erfahrungen zeigen, dass durch eine Risikodifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung Anreize zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt werden können. Ansatzpunkte hierfür bestehen vor allem darin, das verkehrsgefährdende Verhalten und nicht erst den Unfall mit Prämienzuschlägen zu sanktionieren, unmittelbar den verantwortlichen Fahrer mit dem Bonus zu belohnen bzw. mit dem Malus zu bestrafen und nicht nur den Unfall, sondern auch die Unfallschwere im Malus zu berücksichtigen. In diesem Beitrag werden die Möglichkeiten geprüft, die Ausgestaltung der Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung verstärkt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzusetzen. Dazu wird auf der Grundlage einer theoretischen und empirischen Bestandsaufnahme der Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung untersucht, ob und wie Prämienzuschläge an die Auffälligkeit im Verkehrszentralregister geknüpft werden können. Empirische Analysen zeigen, dass mit Hilfe der Eintragungen im VZR eine gute Vorhersage über ein zukünftig erhöhtes individuelles Verkehrsrisiko getroffen werden kann. Studien des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigen dabei enorme Unterschiede der individuellen Risikodisposition, die den Faktor 10 oder gar 20 deutlich übersteigen. Mit der Kombination von nur drei Risikomerkmalen (Geschlecht, Alter und Anzahl der VZR-Eintragungen) kann eine umfassende Risikodifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreicht werden. Eine gute Risikodifferenzierung wäre in der Kfz-Haftpflicht also ohne „Tarifdschungel” auf Basis einfach überprüfbarer Tarifmerkmale prospektiv möglich. Der Gesetzgeber kann ein punktebasiertes Modell der Prämiendifferenzierung aus europarechtlichen Gründen nicht vorschreiben. Die Versicherer können aber ein solches Modell auf freiwilliger Basis ohne weiteres einführen. Als auf Freiwilligkeit basierendes System der Prämiendifferenzierung verletzt es weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Datenschutzrecht. Das punktebasierte Modell der Risikodifferenzierung erweist sich damit als wirksam und praktikabel. Ob es sich tatsächlich am deutschen Markt durchsetzt, hängt von der Bereitschaft der Versicherungsunternehmen ab, ein solches Modell zu erproben.
AB - Neuere empirische Studien und ausländische Erfahrungen zeigen, dass durch eine Risikodifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung Anreize zur Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt werden können. Ansatzpunkte hierfür bestehen vor allem darin, das verkehrsgefährdende Verhalten und nicht erst den Unfall mit Prämienzuschlägen zu sanktionieren, unmittelbar den verantwortlichen Fahrer mit dem Bonus zu belohnen bzw. mit dem Malus zu bestrafen und nicht nur den Unfall, sondern auch die Unfallschwere im Malus zu berücksichtigen. In diesem Beitrag werden die Möglichkeiten geprüft, die Ausgestaltung der Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung verstärkt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzusetzen. Dazu wird auf der Grundlage einer theoretischen und empirischen Bestandsaufnahme der Prämiendifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung untersucht, ob und wie Prämienzuschläge an die Auffälligkeit im Verkehrszentralregister geknüpft werden können. Empirische Analysen zeigen, dass mit Hilfe der Eintragungen im VZR eine gute Vorhersage über ein zukünftig erhöhtes individuelles Verkehrsrisiko getroffen werden kann. Studien des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigen dabei enorme Unterschiede der individuellen Risikodisposition, die den Faktor 10 oder gar 20 deutlich übersteigen. Mit der Kombination von nur drei Risikomerkmalen (Geschlecht, Alter und Anzahl der VZR-Eintragungen) kann eine umfassende Risikodifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreicht werden. Eine gute Risikodifferenzierung wäre in der Kfz-Haftpflicht also ohne „Tarifdschungel” auf Basis einfach überprüfbarer Tarifmerkmale prospektiv möglich. Der Gesetzgeber kann ein punktebasiertes Modell der Prämiendifferenzierung aus europarechtlichen Gründen nicht vorschreiben. Die Versicherer können aber ein solches Modell auf freiwilliger Basis ohne weiteres einführen. Als auf Freiwilligkeit basierendes System der Prämiendifferenzierung verletzt es weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Datenschutzrecht. Das punktebasierte Modell der Risikodifferenzierung erweist sich damit als wirksam und praktikabel. Ob es sich tatsächlich am deutschen Markt durchsetzt, hängt von der Bereitschaft der Versicherungsunternehmen ab, ein solches Modell zu erproben.
KW - Volkswirtschaftslehre
UR - https://www.mendeley.com/catalogue/d0d9b1b1-6d77-3176-9801-617442f4c5a5/
U2 - 10.1007/BF03353505
DO - 10.1007/BF03353505
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 95
SP - 225
EP - 249
JO - Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft
JF - Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft
SN - 0044-2585
IS - 2
ER -