Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Eltern, Schule und Jugendhilfe

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Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Eltern, Schule und Jugendhilfe. / Krüger, Rolf; Schmitt, Christof.

Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Grundlagen und Strukturen von Elternarbeit. ed. / Prof. Dr. Waldemar Stange; Prof. Dr. Angelika Henschel; Rolf Krüger; Christof Schmitt. Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2012. p. 140-145.

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Krüger, R & Schmitt, C 2012, Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Eltern, Schule und Jugendhilfe. in PDW Stange, PDA Henschel, R Krüger & C Schmitt (eds), Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Grundlagen und Strukturen von Elternarbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, pp. 140-145. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94279-7

APA

Krüger, R., & Schmitt, C. (2012). Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Eltern, Schule und Jugendhilfe. In P. D. W. Stange, P. D. A. Henschel, R. Krüger, & C. Schmitt (Eds.), Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Grundlagen und Strukturen von Elternarbeit (pp. 140-145). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94279-7

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Krüger R, Schmitt C. Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Eltern, Schule und Jugendhilfe. In Stange PDW, Henschel PDA, Krüger R, Schmitt C, editors, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften: Grundlagen und Strukturen von Elternarbeit. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2012. p. 140-145 doi: 10.1007/978-3-531-94279-7

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language = "Deutsch",
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editor = "Stange, {Prof. Dr. Waldemar} and Henschel, {Prof. Dr. Angelika } and Rolf Kr{\"u}ger and Christof Schmitt",
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RIS

TY - CHAP

T1 - Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses von Eltern, Schule und Jugendhilfe

AU - Krüger, Rolf

AU - Schmitt, Christof

PY - 2012

Y1 - 2012

N2 - Neben den Eltern sind Schule und Jugendhilfe die gesellschaftlichen Orte, in denen Erziehung geschieht. Im Unterschied zu den Eltern, deren erzieherischer Auftrag schon im Grundgesetz naturrechtlich abgeleitet wird, bedürfen Schule und Jugendhilfe als Ausfluss staatlicher Tätigkeit einer besonderen rechtlichen Legitimation. Durch die Verfassung ist entschieden, dass diese Rechtsnormen für die Schule landesrechtlich bestimmt werden, die für die Jugendhilfe aber bundesrechtlich, wenn auch in Teilbereichen mit der Möglichkeit landesrechtlicher Ergänzungen.

AB - Neben den Eltern sind Schule und Jugendhilfe die gesellschaftlichen Orte, in denen Erziehung geschieht. Im Unterschied zu den Eltern, deren erzieherischer Auftrag schon im Grundgesetz naturrechtlich abgeleitet wird, bedürfen Schule und Jugendhilfe als Ausfluss staatlicher Tätigkeit einer besonderen rechtlichen Legitimation. Durch die Verfassung ist entschieden, dass diese Rechtsnormen für die Schule landesrechtlich bestimmt werden, die für die Jugendhilfe aber bundesrechtlich, wenn auch in Teilbereichen mit der Möglichkeit landesrechtlicher Ergänzungen.

KW - Sozialwesen

KW - Erziehungswissenschaften

U2 - 10.1007/978-3-531-94279-7

DO - 10.1007/978-3-531-94279-7

M3 - Aufsätze in Sammelwerken

SN - 978-3-531-16611-7

SP - 140

EP - 145

BT - Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

A2 - Stange, Prof. Dr. Waldemar

A2 - Henschel, Prof. Dr. Angelika

A2 - Krüger, Rolf

A2 - Schmitt, Christof

PB - VS Verlag für Sozialwissenschaften

CY - Wiesbaden

ER -