Perspektiven der Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung: Kritische Betrachtungen vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 16.07.2014

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title = "Perspektiven der Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung: Kritische Betrachtungen vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 16.07.2014",
abstract = "Die Konzeption des Teilwerts sowie die Teilwertabschreibung von Wirtschaftsg{\"u}tern stellen seit dem Einkommensteuergesetz 1934 eine der elementaren Kontroversen des deutschen Bilanzsteuerrechts dar. Urs{\"a}chlich hierf{\"u}r sind die konzeptionellen Schwachstellen und Auslegungsspielr{\"a}ume bei der unternehmensindividuellen Ableitung des Teilwerts und - zus{\"a}tzlich seit dem Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/00/02 - beim Nachweis einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Die Rechtsprechung hatte im Zeitablauf eine Vielzahl von kasuistischen Konkretisierungsbem{\"u}hungen zur Teilwertabschreibung unternommen, die nicht immer im Einklang mit der Finanzverwaltung standen. In Abgrenzung zum handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip wird insbesondere nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) der Wahlrechts- und Ausnahmecharakter der Teilwertabschreibung betont, sodass die „Zulassungsvoraussetzungen“ restriktiv ausfallen. Zur Minderung der steigenden Detaillierungsdichte hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 16.07.2014 ein neues Schreiben („Teilwerterlass“) ver{\"o}ffentlicht, welches die vorangegangenen f{\"u}nf Schreiben ersetzt, die j{\"u}ngere BFH-Rechtsprechung einbezieht und die fr{\"u}heren inhaltlichen Differenzen reduziert. Allerdings sind die konzeptionellen Schwachstellen des Teilwertkonzepts sowie die Ermessensspielr{\"a}ume bei der Teilwertabschreibung erhalten geblieben, welche die Zukunft der {\"u}ber 80-j{\"a}hrigen steuerrechtlichen Bewertungstradition zur Diskussion stellen. Vor diesem aktuellen Hintergrund hat sich die nachfolgende Analyse zum Ziel gesetzt, die normative Entwicklung des Teilwerts unter Ber{\"u}cksichtigung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung detailliert aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen f{\"u}r eine k{\"u}nftige Fortentwicklung der Teilwertabschreibung zu unterbreiten. Hierbei werden vergleichbare Bewertungsma{\ss}st{\"a}be des Handelsrechts und nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bei der Diskussion um eine zweckdienliche Reformierung der Teilwertabschreibung einbezogen.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Teilwert, Bilanzsteuerrecht",
author = "Patrick Velte",
year = "2016",
language = "Deutsch",
volume = "93",
pages = "33--49",
journal = "Steuer und Wirtschaft",
issn = "0341-2954",
publisher = "Verlag Dr. Otto Schmidt",
number = "1",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Perspektiven der Teilwertabschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

T2 - Kritische Betrachtungen vor dem Hintergrund des BMF-Schreibens vom 16.07.2014

AU - Velte, Patrick

PY - 2016

Y1 - 2016

N2 - Die Konzeption des Teilwerts sowie die Teilwertabschreibung von Wirtschaftsgütern stellen seit dem Einkommensteuergesetz 1934 eine der elementaren Kontroversen des deutschen Bilanzsteuerrechts dar. Ursächlich hierfür sind die konzeptionellen Schwachstellen und Auslegungsspielräume bei der unternehmensindividuellen Ableitung des Teilwerts und - zusätzlich seit dem Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/00/02 - beim Nachweis einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Die Rechtsprechung hatte im Zeitablauf eine Vielzahl von kasuistischen Konkretisierungsbemühungen zur Teilwertabschreibung unternommen, die nicht immer im Einklang mit der Finanzverwaltung standen. In Abgrenzung zum handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip wird insbesondere nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) der Wahlrechts- und Ausnahmecharakter der Teilwertabschreibung betont, sodass die „Zulassungsvoraussetzungen“ restriktiv ausfallen. Zur Minderung der steigenden Detaillierungsdichte hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 16.07.2014 ein neues Schreiben („Teilwerterlass“) veröffentlicht, welches die vorangegangenen fünf Schreiben ersetzt, die jüngere BFH-Rechtsprechung einbezieht und die früheren inhaltlichen Differenzen reduziert. Allerdings sind die konzeptionellen Schwachstellen des Teilwertkonzepts sowie die Ermessensspielräume bei der Teilwertabschreibung erhalten geblieben, welche die Zukunft der über 80-jährigen steuerrechtlichen Bewertungstradition zur Diskussion stellen. Vor diesem aktuellen Hintergrund hat sich die nachfolgende Analyse zum Ziel gesetzt, die normative Entwicklung des Teilwerts unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung detailliert aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für eine künftige Fortentwicklung der Teilwertabschreibung zu unterbreiten. Hierbei werden vergleichbare Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts und nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bei der Diskussion um eine zweckdienliche Reformierung der Teilwertabschreibung einbezogen.

AB - Die Konzeption des Teilwerts sowie die Teilwertabschreibung von Wirtschaftsgütern stellen seit dem Einkommensteuergesetz 1934 eine der elementaren Kontroversen des deutschen Bilanzsteuerrechts dar. Ursächlich hierfür sind die konzeptionellen Schwachstellen und Auslegungsspielräume bei der unternehmensindividuellen Ableitung des Teilwerts und - zusätzlich seit dem Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/00/02 - beim Nachweis einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Die Rechtsprechung hatte im Zeitablauf eine Vielzahl von kasuistischen Konkretisierungsbemühungen zur Teilwertabschreibung unternommen, die nicht immer im Einklang mit der Finanzverwaltung standen. In Abgrenzung zum handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip wird insbesondere nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) der Wahlrechts- und Ausnahmecharakter der Teilwertabschreibung betont, sodass die „Zulassungsvoraussetzungen“ restriktiv ausfallen. Zur Minderung der steigenden Detaillierungsdichte hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 16.07.2014 ein neues Schreiben („Teilwerterlass“) veröffentlicht, welches die vorangegangenen fünf Schreiben ersetzt, die jüngere BFH-Rechtsprechung einbezieht und die früheren inhaltlichen Differenzen reduziert. Allerdings sind die konzeptionellen Schwachstellen des Teilwertkonzepts sowie die Ermessensspielräume bei der Teilwertabschreibung erhalten geblieben, welche die Zukunft der über 80-jährigen steuerrechtlichen Bewertungstradition zur Diskussion stellen. Vor diesem aktuellen Hintergrund hat sich die nachfolgende Analyse zum Ziel gesetzt, die normative Entwicklung des Teilwerts unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung detailliert aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für eine künftige Fortentwicklung der Teilwertabschreibung zu unterbreiten. Hierbei werden vergleichbare Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts und nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bei der Diskussion um eine zweckdienliche Reformierung der Teilwertabschreibung einbezogen.

KW - Betriebswirtschaftslehre

KW - Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

KW - Teilwert

KW - Bilanzsteuerrecht

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 93

SP - 33

EP - 49

JO - Steuer und Wirtschaft

JF - Steuer und Wirtschaft

SN - 0341-2954

IS - 1

ER -