Kommentierung von Art. 262 AEUV: Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums

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Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge kann der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig Bestimmungen erlassen, mit denen dem Gerichtshof der Europäischen Union in dem vom Rat festgelegten Umfang die Zuständigkeit übertragen wird, über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von aufgrund der Verträge erlassenen Rechtsakten, mit denen europäische Rechtstitel für das geistige Eigentum geschaffen werden, zu entscheiden. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Original languageGerman
Title of host publicationKommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV : 82. Ergänzungslieferung / Loseblatt
EditorsEberhard Grabitz, Meinhard Hilf, Martin Nettesheim
Place of PublicationMünchen
PublisherC.H. Beck Verlag
Publication date05.2024
Edition83
ISBN (print)978-3-406-81259-0
Publication statusPublished - 05.2024

    Research areas

  • Law