Kommentierung von Art. 262 AEUV: Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums

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Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge kann der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig Bestimmungen erlassen, mit denen dem Gerichtshof der Europäischen Union in dem vom Rat festgelegten Umfang die Zuständigkeit übertragen wird, über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung von aufgrund der Verträge erlassenen Rechtsakten, mit denen europäische Rechtstitel für das geistige Eigentum geschaffen werden, zu entscheiden. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten in Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
OriginalspracheDeutsch
TitelKommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV : 82. Ergänzungslieferung / Loseblatt
HerausgeberEberhard Grabitz, Meinhard Hilf, Martin Nettesheim
ErscheinungsortMünchen
VerlagC.H. Beck Verlag
Erscheinungsdatum05.2024
Auflage83
ISBN (Print)978-3-406-81259-0
PublikationsstatusErschienen - 05.2024