Herkunftsnachweise und verpflichtende Direktvermarktung: Die Zeit ist reif für eine differenzierte Grünstromkennzeichnung

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Die Förderung Erneuerbarer Energien ist durch die im EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung nun noch stärker marktorientiert. Die Grünstromkennzeichnung hat diese erneute Annäherung an die Energiemärkte bisher nicht nachempfunden. Anknüpfend an die Verordnungsermächtigung in § 95 Nr. 6 EEG 2014 und unter Würdigung der historischen Entwicklung der Grünstromkennzeichnung werden die Möglichkeiten einer differenzierten Weiterentwicklung des Rechtsrahmens diskutiert.
Original languageGerman
JournalFachzeitschrift für Energierecht
Issue number03
Pages (from-to)105-110
Number of pages6
ISSN2194-5829
Publication statusPublished - 2015

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  • Law

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