Herkunftsnachweise und verpflichtende Direktvermarktung: Die Zeit ist reif für eine differenzierte Grünstromkennzeichnung

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Die Förderung Erneuerbarer Energien ist durch die im EEG 2014 eingeführte verpflichtende Direktvermarktung nun noch stärker marktorientiert. Die Grünstromkennzeichnung hat diese erneute Annäherung an die Energiemärkte bisher nicht nachempfunden. Anknüpfend an die Verordnungsermächtigung in § 95 Nr. 6 EEG 2014 und unter Würdigung der historischen Entwicklung der Grünstromkennzeichnung werden die Möglichkeiten einer differenzierten Weiterentwicklung des Rechtsrahmens diskutiert.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftFachzeitschrift für Energierecht
Ausgabenummer03
Seiten (von - bis)105-110
Anzahl der Seiten6
ISSN2194-5829
PublikationsstatusErschienen - 2015

Zugehörige Projekte

  • EnERgioN - Erzeugung, Speicherung und Vermarktung von erneuerbaren Energien in der Region Nord (Kompetenztandem-Projekt)

    Projekt: Forschung

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