Fachkräfte haben Verantwortung: die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe und ihre strafrechtlichen Risiken

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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. In Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen die fallzuständigen Fachkräfte des Jugendamtes und des Allgemeinen Sozialdienstes dementsprechend eine Beschützergarantenstellung zu Gunsten der in ihrem Wohl gefährdeten Kinder und Jugendlichen ein.
Original languageGerman
JournalBlätter der Wohlfahrtspflege
Volume149
Issue number1
Pages (from-to)25-27
Number of pages3
ISSN0340-8574
Publication statusPublished - 2002