Fachkräfte haben Verantwortung: die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe und ihre strafrechtlichen Risiken

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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. In Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen die fallzuständigen Fachkräfte des Jugendamtes und des Allgemeinen Sozialdienstes dementsprechend eine Beschützergarantenstellung zu Gunsten der in ihrem Wohl gefährdeten Kinder und Jugendlichen ein.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftBlätter der Wohlfahrtspflege
Jahrgang149
Ausgabenummer1
Seiten (von - bis)25-27
Anzahl der Seiten3
ISSN0340-8574
PublikationsstatusErschienen - 2002

    Fachgebiete

  • Wirtschaftsrecht - Deutschland / Kinder- und Jugendhilfegesetz , Jugendamt , Schutz