Die Mutter-Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen ihrer Auslandstöchter: § 18 AktG

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Die Mutter-Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen ihrer Auslandstöchter: § 18 AktG. / Schall, Alexander.
In: Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht , Vol. 47, No. 2-3, 12.06.2018, p. 479 - 512.

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author = "Alexander Schall",
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doi = "10.1515/zgr-2018-0022",
language = "Deutsch",
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pages = "479 -- 512",
journal = "Zeitschrift f{\"u}r Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ",
issn = "0340-2479",
publisher = "Walter de Gruyter GmbH",
number = "2-3",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Die Mutter-Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen ihrer Auslandstöchter

T2 - § 18 AktG

AU - Schall, Alexander

PY - 2018/6/12

Y1 - 2018/6/12

N2 - Nach den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ („Ruggie-Prinzipien“) aus dem Jahr 2011 soll global agierende Unternehmen eine „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ treffen, kraft derer sie jeglicher Beteiligung ihrer Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland an Menschenrechtsverletzungen entgegen wirken sollen. Wiewohl bloßes soft law, sollen diese Prinzipen nach dem Aktionsplan der Bundesregierung bis 2020 umgesetzt werden. Dabei steht das Deliktsrecht im Fokus. Die h. M. lehnt eine Verantwortlichkeit der Konzernmutter für Delikte ihrer Tochterunternehmen bislang ab. Der Beitrag bezweifelt dies und schlägt eine differenzierte Betrachtung vor, die ansonsten drohende gesetzgeberische Maßnahmen weitgehend erübrigen könnte.

AB - Nach den „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ („Ruggie-Prinzipien“) aus dem Jahr 2011 soll global agierende Unternehmen eine „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ treffen, kraft derer sie jeglicher Beteiligung ihrer Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland an Menschenrechtsverletzungen entgegen wirken sollen. Wiewohl bloßes soft law, sollen diese Prinzipen nach dem Aktionsplan der Bundesregierung bis 2020 umgesetzt werden. Dabei steht das Deliktsrecht im Fokus. Die h. M. lehnt eine Verantwortlichkeit der Konzernmutter für Delikte ihrer Tochterunternehmen bislang ab. Der Beitrag bezweifelt dies und schlägt eine differenzierte Betrachtung vor, die ansonsten drohende gesetzgeberische Maßnahmen weitgehend erübrigen könnte.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Konzern

KW - Menschenrechte

UR - https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Flsk%2F2018%2Flsk.2018.27812066.htm&pos=1&hlwords=on&lasthit=True

U2 - 10.1515/zgr-2018-0022

DO - 10.1515/zgr-2018-0022

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 47

SP - 479

EP - 512

JO - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

SN - 0340-2479

IS - 2-3

ER -

DOI