Die Grenzen der Subjektstellung des Opfers
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Eine opferzentrierte Strafjustiz (victim-centered criminal justice) soll vermutlich die Verfahrensgerechtigkeit fördern, könnte aber die Autonomie des Täters tangieren. Diese Gefahr zeigt sich in des türkischen Verfassungsgerichts (tVerfG), das
aus der gefestigten Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf effektive Strafverfolgung eine allgemeine staatliche Garantie zum Schutz der Gefühle des Opfers ableitete. Die vom tVerfG herangezogene Argumentationslinie des EGMR findet sich bereits im obiter dictum in den Kammerbeschlüssen des BVerfG und wird auch in der deutschen Literatur vielfach vertreten. Angesichts der bereits festzustellenden Tendenz zur
Ausweitung der strafprozessualen Opferrechte unter Zugrundelegung der sog. staatlichen Gefühlsschutzgarantie ist es dringend geboten, die Grenzen der Subjektstellung des Opfers im deutschen Strafprozessrecht zu konkretisieren und
darüber hinaus klarzustellen, warum eine solche Ausweitung im deutschen Recht
nicht begründbar ist.
aus der gefestigten Rechtsprechung des EGMR zum Recht auf effektive Strafverfolgung eine allgemeine staatliche Garantie zum Schutz der Gefühle des Opfers ableitete. Die vom tVerfG herangezogene Argumentationslinie des EGMR findet sich bereits im obiter dictum in den Kammerbeschlüssen des BVerfG und wird auch in der deutschen Literatur vielfach vertreten. Angesichts der bereits festzustellenden Tendenz zur
Ausweitung der strafprozessualen Opferrechte unter Zugrundelegung der sog. staatlichen Gefühlsschutzgarantie ist es dringend geboten, die Grenzen der Subjektstellung des Opfers im deutschen Strafprozessrecht zu konkretisieren und
darüber hinaus klarzustellen, warum eine solche Ausweitung im deutschen Recht
nicht begründbar ist.
Original language | German |
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DOIs | |
Publication status | Published - 2023 |
Externally published | Yes |
- Law