Die Bilanz des Can Atalay-Falls für die türkische Strafrechtspflege

Research output: other publicationsArticles in scientific forums or blogsResearchpeer-review

Standard

Die Bilanz des Can Atalay-Falls für die türkische Strafrechtspflege. / Selkuk, Sami; Erdem, Bedirhan.
4 p. Hamburg: Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V.. 2024. (Blog Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht; Vol. 2024, No. 8).

Research output: other publicationsArticles in scientific forums or blogsResearchpeer-review

Harvard

APA

Vancouver

Selkuk S, Erdem B. Die Bilanz des Can Atalay-Falls für die türkische Strafrechtspflege. 2024. 4 p. doi: 10.17176/20240214-004346-0

Bibtex

@misc{d96f5155e1b348bbb7e71a777026b4dd,
title = "Die Bilanz des Can Atalay-Falls f{\"u}r die t{\"u}rkische Strafrechtspflege",
abstract = "Bedauerlicherweise hat der 3. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs der T{\"u}rkei (KGH) erneut entschieden, Can Atalay nicht freizulassen, und dann am 30.01. ist sein Mandat als Abgeordneter mit der Verlesung dieses Beschlusses vor dem Parlament endg{\"u}ltig entzogen worden. Der KGH hat das kontinentaleurop{\"a}ische Rechtssystem und die Folgen dieses Systems nicht ber{\"u}cksichtigt, und damit die von der t{\"u}rkischen Verfassung (tVerf) ausgehende Rechtsordnung negiert. Der 3. Strafsenat des KGH {\"u}bte eine selbsternannte Autorit{\"a}t aus, die in den kontinentaleurop{\"a}ischen Rechtssystemen, aus denen sich die Grundz{\"u}ge des t{\"u}rkischen Rechts ableiten, nicht existiert. Die Entscheidung des t{\"u}rkischen Verfassungsgerichts (tVerfG) {\"u}ber die Verfassungsbeschwerde Can Atalays wurde nicht befolgt und Art. 138, 153 der tVerf und Art. 66 des Gesetzes {\"u}ber das t{\"u}rkische Verfassungsgericht (tVerfGG), die besagen, dass diese Entscheidungen erga omnes verbindlich sind, wurden verletzt.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Sami Selkuk and Bedirhan Erdem",
year = "2024",
month = feb,
day = "13",
doi = "10.17176/20240214-004346-0",
language = "Deutsch",
series = "Blog Junge Wissenschaft im {\"O}ffentlichen Recht",
publisher = "Junge Wissenschaft im {\"O}ffentlichen Recht e.V.",
number = "8",
address = "Deutschland",
type = "Other",

}

RIS

TY - GEN

T1 - Die Bilanz des Can Atalay-Falls für die türkische Strafrechtspflege

AU - Selkuk, Sami

AU - Erdem, Bedirhan

PY - 2024/2/13

Y1 - 2024/2/13

N2 - Bedauerlicherweise hat der 3. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs der Türkei (KGH) erneut entschieden, Can Atalay nicht freizulassen, und dann am 30.01. ist sein Mandat als Abgeordneter mit der Verlesung dieses Beschlusses vor dem Parlament endgültig entzogen worden. Der KGH hat das kontinentaleuropäische Rechtssystem und die Folgen dieses Systems nicht berücksichtigt, und damit die von der türkischen Verfassung (tVerf) ausgehende Rechtsordnung negiert. Der 3. Strafsenat des KGH übte eine selbsternannte Autorität aus, die in den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen, aus denen sich die Grundzüge des türkischen Rechts ableiten, nicht existiert. Die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts (tVerfG) über die Verfassungsbeschwerde Can Atalays wurde nicht befolgt und Art. 138, 153 der tVerf und Art. 66 des Gesetzes über das türkische Verfassungsgericht (tVerfGG), die besagen, dass diese Entscheidungen erga omnes verbindlich sind, wurden verletzt.

AB - Bedauerlicherweise hat der 3. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs der Türkei (KGH) erneut entschieden, Can Atalay nicht freizulassen, und dann am 30.01. ist sein Mandat als Abgeordneter mit der Verlesung dieses Beschlusses vor dem Parlament endgültig entzogen worden. Der KGH hat das kontinentaleuropäische Rechtssystem und die Folgen dieses Systems nicht berücksichtigt, und damit die von der türkischen Verfassung (tVerf) ausgehende Rechtsordnung negiert. Der 3. Strafsenat des KGH übte eine selbsternannte Autorität aus, die in den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen, aus denen sich die Grundzüge des türkischen Rechts ableiten, nicht existiert. Die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts (tVerfG) über die Verfassungsbeschwerde Can Atalays wurde nicht befolgt und Art. 138, 153 der tVerf und Art. 66 des Gesetzes über das türkische Verfassungsgericht (tVerfGG), die besagen, dass diese Entscheidungen erga omnes verbindlich sind, wurden verletzt.

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.17176/20240214-004346-0

DO - 10.17176/20240214-004346-0

M3 - Wissenschaftliche Beiträge in Foren oder Weblogs

T3 - Blog Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht

PB - Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e.V.

CY - Hamburg

ER -