Auslegung und Schicksal des Bieterangebots im Vergabeverfahren

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Die Verfasser erläutern die „normative" Auslegung von Bieterangeboten im Rahmen der §§ 133, 157 BGB und grenzen sie gegen die „natürliche" Auslegung ab, die aber auch im Vergaberecht zulässig sei. Auslegungsmaßstab sei grundsätzlich der fachkundige Auftraggeber, der mit allen Einzelheiten der an die Bieter versandten Vergabeunterlagen – einschließlich der Leistungsbeschreibung – vertraut ist. Davon ausgehend grenzen sie die zulässigen Anwendungsbereiche von nachträglicher Angebotsaufklärung, Nachverhandlung und Nachforderung von Unterlagen ab. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nachträglich und reagiere der Bieter darauf nicht, müsse geprüft werden, ob sich das bereits eingereichte Angebot noch mit der geänderten Fassung der Leistungsbeschreibung decke.
Original languageGerman
JournalVergaberecht - Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht (VergabeR)
Volume17
Issue number1
Pages (from-to)11-26
Number of pages16
ISSN1617-1063
DOIs
Publication statusPublished - 26.01.2017
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