Art. 116 Abs. 2 GG – ein verfassungsrechtliches Auslaufmodell?

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Art. 116 Abs. 2 GG – ein verfassungsrechtliches Auslaufmodell? / Zimmermann, Andreas; Bäumler, Jelena.
In: Die Öffentliche Verwaltung, No. 3/2016, 2016, p. 97-105.

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title = "Art. 116 Abs. 2 GG – ein verfassungsrechtliches Auslaufmodell?",
abstract = "Zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts garantiert Art. 116 Abs. 2 GG Abk{\"o}mmlingen von in diskriminierender Weise ausgeb{\"u}rgerten Deutschen die deutsche Staatsangeh{\"o}rigkeit. Dadurch soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Ausb{\"u}rgerung bestehen w{\"u}rde. Daher wird insoweit regelm{\"a}{\ss}ig auf das geltende Staatsangeh{\"o}rigkeitsrecht abgestellt. § 4 Abs. 4 StAG hat im Jahr 2000 eine Beschr{\"a}nkung der Weitergabe der deutschen Staatsangeh{\"o}rigkeit f{\"u}r im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangeh{\"o}riger eingef{\"u}hrt, die selbst bereits im Ausland geboren wurden. Dadurch wird m{\"o}glicherweise der Anwendungsbereich des Art. 116 Abs. 2 GG dauerhaft signifikant eingeschr{\"a}nkt; unter Umst{\"a}nden wird die Norm gar obsolet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsverh{\"a}ltnis zwischen der uneingeschr{\"a}nkten Anwendung des § 4 Abs. 4 StAG mit dem verfassungsrechtlich verb{\"u}rgerten Recht auf Wiedereinb{\"u}rgerung von Kindern zu Unrecht ausgeb{\"u}rgerter Deutscher er{\"o}rtert.",
keywords = "Rechtswissenschaft, Staatsangeh{\"o}rigkeitsrecht, Staatsangeh{\"o}rigkeit, Ausb{\"u}rgerung, Grundgesetz",
author = "Andreas Zimmermann and Jelena B{\"a}umler",
year = "2016",
language = "Deutsch",
pages = "97--105",
journal = "Die {\"O}ffentliche Verwaltung",
issn = "0029-859X",
publisher = "Kohlhammer Verlag GmbH",
number = "3/2016",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Art. 116 Abs. 2 GG – ein verfassungsrechtliches Auslaufmodell?

AU - Zimmermann, Andreas

AU - Bäumler, Jelena

PY - 2016

Y1 - 2016

N2 - Zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts garantiert Art. 116 Abs. 2 GG Abkömmlingen von in diskriminierender Weise ausgebürgerten Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Ausbürgerung bestehen würde. Daher wird insoweit regelmäßig auf das geltende Staatsangehörigkeitsrecht abgestellt. § 4 Abs. 4 StAG hat im Jahr 2000 eine Beschränkung der Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehöriger eingeführt, die selbst bereits im Ausland geboren wurden. Dadurch wird möglicherweise der Anwendungsbereich des Art. 116 Abs. 2 GG dauerhaft signifikant eingeschränkt; unter Umständen wird die Norm gar obsolet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsverhältnis zwischen der uneingeschränkten Anwendung des § 4 Abs. 4 StAG mit dem verfassungsrechtlich verbürgerten Recht auf Wiedereinbürgerung von Kindern zu Unrecht ausgebürgerter Deutscher erörtert.

AB - Zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts garantiert Art. 116 Abs. 2 GG Abkömmlingen von in diskriminierender Weise ausgebürgerten Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Ausbürgerung bestehen würde. Daher wird insoweit regelmäßig auf das geltende Staatsangehörigkeitsrecht abgestellt. § 4 Abs. 4 StAG hat im Jahr 2000 eine Beschränkung der Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehöriger eingeführt, die selbst bereits im Ausland geboren wurden. Dadurch wird möglicherweise der Anwendungsbereich des Art. 116 Abs. 2 GG dauerhaft signifikant eingeschränkt; unter Umständen wird die Norm gar obsolet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsverhältnis zwischen der uneingeschränkten Anwendung des § 4 Abs. 4 StAG mit dem verfassungsrechtlich verbürgerten Recht auf Wiedereinbürgerung von Kindern zu Unrecht ausgebürgerter Deutscher erörtert.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Staatsangehörigkeitsrecht

KW - Staatsangehörigkeit

KW - Ausbürgerung

KW - Grundgesetz

UR - https://www.doev.de/ausgaben/3-2016/

M3 - Zeitschriftenaufsätze

SP - 97

EP - 105

JO - Die Öffentliche Verwaltung

JF - Die Öffentliche Verwaltung

SN - 0029-859X

IS - 3/2016

ER -

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