Zur Analyse des Willens an seinen Randzonen
Publikation: Beiträge in Sammelwerken › Aufsätze in Konferenzbänden › Forschung
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Randzonen des Willens: Anthropologische und ethische Probleme von Entscheidungen in Grenzsituationen. Hrsg. / T. Moos; C. Rehmann-Sutter ; C. Schües . Frankfurt: Peter Lang Verlag, 2016. S. 11 - 40 (Praktische Philosophie kontrovers; Band 6).
Publikation: Beiträge in Sammelwerken › Aufsätze in Konferenzbänden › Forschung
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RIS
TY - CHAP
T1 - Zur Analyse des Willens an seinen Randzonen
AU - Moos, Thorsten
AU - Rehmann-Sutter , Christoph
AU - Schües, Christina
PY - 2016
Y1 - 2016
N2 - Die Geschichte des Willens in der Medizin ist eine Erfolgsgeschichte. Der Patientenwille hat in Abwehr eines ärztlichen Paternalismus immer stärker Berücksichtigung gefunden und ist sowohl in der ärztlichen Ethik wie auch im Medizinrecht fixiert. Es gilt als Recht der Patientinnen und Patienten, dass ihr Wille in ihrer Behandlung Gehör und Befolgung findet. Dasselbe gilt für Teilnehmende klinischer Studien. Eine medizinische Maßnahme gegen den ausdrücklichen Willen der oder des Betroffenen gilt als strafbare Körperverletzung, auch wenn sie zur Gesundheit oder sogar zum Überleben beiträgt. In der Einbeziehung des Patientenwillens bei der Entscheidung über eine medizinische Maßnahme wird der Respekt für die Autonomie der zu Behandelnden realisiert.1Es ist seit einiger Zeit zu beobachten, dass die Kategorie des Willens im zunehmenden Maße auf Personengruppen erweitert wird, die vorher als Nichteinwilligungsfähige allein Objekt der Entscheidung Anderer waren. Dies gilt zum einen für Patientinnen und Patienten, die, etwa bei Therapien am Lebensende, nicht mehr fähig sind, sich zu äußern. Um das Therapiegeschehen dennoch an ‚ihrem Willen‘ auszurichten, sind in jüngerer Zeit in Rechtsprechung und Gesetzgebung zwei Instrumente etabliert worden: die proleptische Niederlegung ‚des Willens‘ in einer Patientenverfügung, sowie, falls eine solche nicht vorliegt oder nicht einschlägig ist, die Ermittlung des ‚mutmaßlichen Willens‘ der Patientin in der Kommunikation zwischen Behandelnden, Angehörigen und Betreuern.
AB - Die Geschichte des Willens in der Medizin ist eine Erfolgsgeschichte. Der Patientenwille hat in Abwehr eines ärztlichen Paternalismus immer stärker Berücksichtigung gefunden und ist sowohl in der ärztlichen Ethik wie auch im Medizinrecht fixiert. Es gilt als Recht der Patientinnen und Patienten, dass ihr Wille in ihrer Behandlung Gehör und Befolgung findet. Dasselbe gilt für Teilnehmende klinischer Studien. Eine medizinische Maßnahme gegen den ausdrücklichen Willen der oder des Betroffenen gilt als strafbare Körperverletzung, auch wenn sie zur Gesundheit oder sogar zum Überleben beiträgt. In der Einbeziehung des Patientenwillens bei der Entscheidung über eine medizinische Maßnahme wird der Respekt für die Autonomie der zu Behandelnden realisiert.1Es ist seit einiger Zeit zu beobachten, dass die Kategorie des Willens im zunehmenden Maße auf Personengruppen erweitert wird, die vorher als Nichteinwilligungsfähige allein Objekt der Entscheidung Anderer waren. Dies gilt zum einen für Patientinnen und Patienten, die, etwa bei Therapien am Lebensende, nicht mehr fähig sind, sich zu äußern. Um das Therapiegeschehen dennoch an ‚ihrem Willen‘ auszurichten, sind in jüngerer Zeit in Rechtsprechung und Gesetzgebung zwei Instrumente etabliert worden: die proleptische Niederlegung ‚des Willens‘ in einer Patientenverfügung, sowie, falls eine solche nicht vorliegt oder nicht einschlägig ist, die Ermittlung des ‚mutmaßlichen Willens‘ der Patientin in der Kommunikation zwischen Behandelnden, Angehörigen und Betreuern.
KW - Philosophie
UR - https://www.mendeley.com/catalogue/5c36f464-039c-30ee-a26e-463b00d438d1/
U2 - 10.3726/978-3-653-05216-9
DO - 10.3726/978-3-653-05216-9
M3 - Aufsätze in Konferenzbänden
SN - 978-3-631-66211-3
T3 - Praktische Philosophie kontrovers
SP - 11
EP - 40
BT - Randzonen des Willens
A2 - Moos, T.
A2 - Rehmann-Sutter , C.
A2 - Schües , C.
PB - Peter Lang Verlag
CY - Frankfurt
T2 - Symposium ,,Randzonen des Willens. Entscheidung und Einwilligung in Grenzsituationen der Medizin'' - 2017
Y2 - 2 April 2014 through 5 April 2014
ER -