Weder Herren noch Knechte: Christoph Menke kritisiert die Form subjektiver Rechte und plädiert für ein Recht der Gegenrechte.

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Weder Herren noch Knechte : Christoph Menke kritisiert die Form subjektiver Rechte und plädiert für ein Recht der Gegenrechte. / Mattutat, Liza.

6 S. Hamburg. 2016, Soziopolis - Gesellschaft beobachten. (Soziopolis : Gesellschaft beobachten).

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abstract = "Titel mit doppelten Genitiven sind in Mode, halten aber selten, was sie versprechen, n{\"a}mlich beide Lesarten – die subjektive wie die objektive – in der Darstellung einzuholen. Anders liegt der Fall bei Christoph Menkes j{\"u}ngst erschienener Monografie Kritik der Rechte. Sein Buch legt „eine Untersuchung der Form der Rechte: der Rechte als Form“ (9) vor, bei der die Analyse in die Kritik des Gegenstands f{\"u}hrt. Menke kritisiert die subjektiven Rechte (Genitivus objectivus), enth{\"a}lt sich aber ausdr{\"u}cklich jeder moralischen Kritik, so dass sich die Rechte durch ihre genealogische Darstellung selbst kritisieren (Genitivus subjectivus). Dieses Verfahren soll das Denken eines radikal neuen Rechts erm{\"o}glichen, von dem Menke verspricht, dass es „mit dem Unterschied von Herren und Knechten den Begriff des Herrn und den Begriff des Knechts abschaffen“ (369) wird.Menke geht in vier Schritten vor, die seine historische und begriffliche Rekonstruktion der Form subjektiver Rechte miteinander verzahnen. Die Stringenz und Dichte seiner Argumentation, die Kritik der Rechte zu einer derart bereichernden Lekt{\"u}re machen, werden f{\"u}r eine Besprechung allerdings zum Problem: Das Argument l{\"a}sst sich in der gebotenen K{\"u}rze nicht detailliert nachvollziehen, sondern allenfalls skizzieren. Die Schritte, denen das Buch jeweils einen seiner vier Teile widmet, werden folglich nur knapp und selektiv dargestellt, um den gro{\ss}en Bogen von Kritik der Rechte sichtbar werden zu lassen.",
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publisher = "Hamburger Institut f{\"u}r Sozialforschung",
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RIS

TY - GEN

T1 - Weder Herren noch Knechte

T2 - Christoph Menke kritisiert die Form subjektiver Rechte und plädiert für ein Recht der Gegenrechte.

AU - Mattutat, Liza

N1 - Rezension zu Christoph Menkes "Kritik der Rechte". ISSN 2509-5196 Last modified: 08/04/2016

PY - 2016/4/8

Y1 - 2016/4/8

N2 - Titel mit doppelten Genitiven sind in Mode, halten aber selten, was sie versprechen, nämlich beide Lesarten – die subjektive wie die objektive – in der Darstellung einzuholen. Anders liegt der Fall bei Christoph Menkes jüngst erschienener Monografie Kritik der Rechte. Sein Buch legt „eine Untersuchung der Form der Rechte: der Rechte als Form“ (9) vor, bei der die Analyse in die Kritik des Gegenstands führt. Menke kritisiert die subjektiven Rechte (Genitivus objectivus), enthält sich aber ausdrücklich jeder moralischen Kritik, so dass sich die Rechte durch ihre genealogische Darstellung selbst kritisieren (Genitivus subjectivus). Dieses Verfahren soll das Denken eines radikal neuen Rechts ermöglichen, von dem Menke verspricht, dass es „mit dem Unterschied von Herren und Knechten den Begriff des Herrn und den Begriff des Knechts abschaffen“ (369) wird.Menke geht in vier Schritten vor, die seine historische und begriffliche Rekonstruktion der Form subjektiver Rechte miteinander verzahnen. Die Stringenz und Dichte seiner Argumentation, die Kritik der Rechte zu einer derart bereichernden Lektüre machen, werden für eine Besprechung allerdings zum Problem: Das Argument lässt sich in der gebotenen Kürze nicht detailliert nachvollziehen, sondern allenfalls skizzieren. Die Schritte, denen das Buch jeweils einen seiner vier Teile widmet, werden folglich nur knapp und selektiv dargestellt, um den großen Bogen von Kritik der Rechte sichtbar werden zu lassen.

AB - Titel mit doppelten Genitiven sind in Mode, halten aber selten, was sie versprechen, nämlich beide Lesarten – die subjektive wie die objektive – in der Darstellung einzuholen. Anders liegt der Fall bei Christoph Menkes jüngst erschienener Monografie Kritik der Rechte. Sein Buch legt „eine Untersuchung der Form der Rechte: der Rechte als Form“ (9) vor, bei der die Analyse in die Kritik des Gegenstands führt. Menke kritisiert die subjektiven Rechte (Genitivus objectivus), enthält sich aber ausdrücklich jeder moralischen Kritik, so dass sich die Rechte durch ihre genealogische Darstellung selbst kritisieren (Genitivus subjectivus). Dieses Verfahren soll das Denken eines radikal neuen Rechts ermöglichen, von dem Menke verspricht, dass es „mit dem Unterschied von Herren und Knechten den Begriff des Herrn und den Begriff des Knechts abschaffen“ (369) wird.Menke geht in vier Schritten vor, die seine historische und begriffliche Rekonstruktion der Form subjektiver Rechte miteinander verzahnen. Die Stringenz und Dichte seiner Argumentation, die Kritik der Rechte zu einer derart bereichernden Lektüre machen, werden für eine Besprechung allerdings zum Problem: Das Argument lässt sich in der gebotenen Kürze nicht detailliert nachvollziehen, sondern allenfalls skizzieren. Die Schritte, denen das Buch jeweils einen seiner vier Teile widmet, werden folglich nur knapp und selektiv dargestellt, um den großen Bogen von Kritik der Rechte sichtbar werden zu lassen.

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T3 - Soziopolis : Gesellschaft beobachten

CY - Hamburg

ER -