(Un-)Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Herstellungskosten für die steuerliche Gewinnermittlung

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(Un-)Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Herstellungskosten für die steuerliche Gewinnermittlung. / Velte, Patrick.

in: Die steuerliche Betriebsprüfung, Jahrgang 51, Nr. 3, 2011, S. 65-67.

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title = "(Un-)Ma{\ss}geblichkeit der handelsrechtlichen Herstellungskosten f{\"u}r die steuerliche Gewinnermittlung",
abstract = "Wenngleich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten den Charakter eines „IFRS-Verhinderungsgesetzes“ besitzt, ist die Konzeption des Gesetzes grunds{\"a}tzlich auf Steuerneutralit{\"a}t ausgelegt. Die Ma{\ss}geblichkeit besteht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG trotz Abschaffung der Umkehrma{\ss}geblichkeit fort. Durch die neue Formulierung „steuerliches Wahlrecht“ hat sich im Schrifttum eine lebhafte Diskussion entz{\"u}ndet, inwiefern die steuerlich autonome Aus{\"u}bung nur GoB-inkonforme Wahlrechte betrifft (z.B. Sonderabschreibungen nach § 7a EStG) oder auch GoB-konforme Wahlrechte einbezieht. GoB-konforme Wahlrechte sehen eine gleichlaufende optionale Ansatz- oder Bewertungsmethode im Handelsund Steuerrecht vor, wobei das Ma{\ss}geblichkeitsprinzip als gemeinsame „Klammer“ fungieren soll. Ein zentrales Beispiel stellt die fakultative Einbeziehung vonallgemeinen Verwaltungsgemeinkosten, Aufwendungen f{\"u}r Sozialeinrichtungen des Betriebs, f{\"u}r freiwillige Sozialleistungen, f{\"u}r die betriebliche Altersversorgung und von herstellungsbezogenen Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 HGB und R 6.3 Abs. 4 EStR dar, welcheGegenstand des vorliegenden Beitrags ist. Die nachfolgenden Ausf{\"u}hrungen erg{\"a}nzen den Beitrag zu den Herstellungskosten von K{\"o}hler um das BMF-Schreiben zur Ma{\ss}geblichkeit vom 12.3.2010 und seine Anpassung vom 22.6.2010. ",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2011",
language = "Deutsch",
volume = "51",
pages = "65--67",
journal = "Die steuerliche Betriebspr{\"u}fung",
issn = "0340-9503",
publisher = "Erich Schmidt Verlag",
number = "3",

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RIS

TY - JOUR

T1 - (Un-)Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Herstellungskosten für die steuerliche Gewinnermittlung

AU - Velte, Patrick

PY - 2011

Y1 - 2011

N2 - Wenngleich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten den Charakter eines „IFRS-Verhinderungsgesetzes“ besitzt, ist die Konzeption des Gesetzes grundsätzlich auf Steuerneutralität ausgelegt. Die Maßgeblichkeit besteht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG trotz Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit fort. Durch die neue Formulierung „steuerliches Wahlrecht“ hat sich im Schrifttum eine lebhafte Diskussion entzündet, inwiefern die steuerlich autonome Ausübung nur GoB-inkonforme Wahlrechte betrifft (z.B. Sonderabschreibungen nach § 7a EStG) oder auch GoB-konforme Wahlrechte einbezieht. GoB-konforme Wahlrechte sehen eine gleichlaufende optionale Ansatz- oder Bewertungsmethode im Handelsund Steuerrecht vor, wobei das Maßgeblichkeitsprinzip als gemeinsame „Klammer“ fungieren soll. Ein zentrales Beispiel stellt die fakultative Einbeziehung vonallgemeinen Verwaltungsgemeinkosten, Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebs, für freiwillige Sozialleistungen, für die betriebliche Altersversorgung und von herstellungsbezogenen Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 HGB und R 6.3 Abs. 4 EStR dar, welcheGegenstand des vorliegenden Beitrags ist. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen den Beitrag zu den Herstellungskosten von Köhler um das BMF-Schreiben zur Maßgeblichkeit vom 12.3.2010 und seine Anpassung vom 22.6.2010.

AB - Wenngleich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) durch die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten den Charakter eines „IFRS-Verhinderungsgesetzes“ besitzt, ist die Konzeption des Gesetzes grundsätzlich auf Steuerneutralität ausgelegt. Die Maßgeblichkeit besteht in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG trotz Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit fort. Durch die neue Formulierung „steuerliches Wahlrecht“ hat sich im Schrifttum eine lebhafte Diskussion entzündet, inwiefern die steuerlich autonome Ausübung nur GoB-inkonforme Wahlrechte betrifft (z.B. Sonderabschreibungen nach § 7a EStG) oder auch GoB-konforme Wahlrechte einbezieht. GoB-konforme Wahlrechte sehen eine gleichlaufende optionale Ansatz- oder Bewertungsmethode im Handelsund Steuerrecht vor, wobei das Maßgeblichkeitsprinzip als gemeinsame „Klammer“ fungieren soll. Ein zentrales Beispiel stellt die fakultative Einbeziehung vonallgemeinen Verwaltungsgemeinkosten, Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebs, für freiwillige Sozialleistungen, für die betriebliche Altersversorgung und von herstellungsbezogenen Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 HGB und R 6.3 Abs. 4 EStR dar, welcheGegenstand des vorliegenden Beitrags ist. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen den Beitrag zu den Herstellungskosten von Köhler um das BMF-Schreiben zur Maßgeblichkeit vom 12.3.2010 und seine Anpassung vom 22.6.2010.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 51

SP - 65

EP - 67

JO - Die steuerliche Betriebsprüfung

JF - Die steuerliche Betriebsprüfung

SN - 0340-9503

IS - 3

ER -

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