Stolpersteine im ElektroG für Hersteller und Vertreiber: Zum Beginn der Abfalleigenschaft bei der Abholung gebrauchter Weißer Ware

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title = "Stolpersteine im ElektroG f{\"u}r Hersteller und Vertreiber: Zum Beginn der Abfalleigenschaft bei der Abholung gebrauchter Wei{\ss}er Ware",
abstract = "Der Beitrag basiert auf ersten Ergebnissen des vom ReUse e.V. initiierten Verb{\"a}ndeprojekts Wei{\ss}e Ware Wiederverwenden (kurz: WeWaWi) f{\"u}r das Umweltbundesamt, mit dem ein deutschlandweites Sammel- und Refurbishmentsystem f{\"u}r gebrauchte Elektro- und Elektronik(haushalts)ger{\"a}te wie Waschmaschinen entwickelt und etabliert werden soll. Zwar sind die Vertreiber zur R{\"u}cknahme dieser Ger{\"a}te verpflichtet, jedoch ergeben sich durch das ElektroG Probleme f{\"u}r Vertreiber und Hersteller, da diese Ger{\"a}te bisher bei ihrer R{\"u}cknahme zu Abfall geworden sind und vollkommen anderen rechtlichen Bedingungen unterliegen als w{\"a}ren diese Ger{\"a}te noch Produkte, also Wirtschaftsg{\"u}ter. Eine Wiederaufarbeitung bzw. Reparatur kann ein verfr{\"u}htes Wegwerfen von Haushaltsger{\"a}ten verhindern und damit deren Lebensdauer verl{\"a}ngern. Auf diese Weise k{\"o}nnen wertvolle Ressourcen geschont und die Umwelt weniger belastet werden. In Kooperation mit den Praxispartnern BSH Hausger{\"a}te GmbH als Hersteller und der expert Warenvertrieb GmbH als Vertreiber wurde ein Modell entwickelt, welches eine gro{\ss}skalige, schnelle Aufarbeitung erm{\"o}glichen soll. Dabei ist rechtlich zu kl{\"a}ren, wie mit gebrauchten Haushaltsger{\"a}ten umzugehen ist und welche rechtlichen H{\"u}rden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektrogesetz (ElektroG) zu bew{\"a}ltigen sind. Kernfrage ist: wie kann ein Gesch{\"a}ftsmodell aussehen, bei dem bei der Abholung von gebrauchten Ger{\"a}ten der Beginn der Abfalleigenschaft (und damit Abfall) vermieden wird, so dass eine rechtssichere Wiederverwendung m{\"o}glich ist?",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Helena Alcantara and Thomas Schomerus",
year = "2021",
month = feb,
day = "9",
doi = "10.37307/j.1863-9763.2021.02.06",
language = "Deutsch",
pages = "83--88",
journal = "M{\"u}ll und Abfall - Fachzeitschrift f{\"u}r Abfall- und Ressourcenwirtschaft",
issn = "0027-2957",
publisher = "Erich Schmidt Verlag",
number = "2/2021",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Stolpersteine im ElektroG für Hersteller und Vertreiber

T2 - Zum Beginn der Abfalleigenschaft bei der Abholung gebrauchter Weißer Ware

AU - Alcantara, Helena

AU - Schomerus, Thomas

PY - 2021/2/9

Y1 - 2021/2/9

N2 - Der Beitrag basiert auf ersten Ergebnissen des vom ReUse e.V. initiierten Verbändeprojekts Weiße Ware Wiederverwenden (kurz: WeWaWi) für das Umweltbundesamt, mit dem ein deutschlandweites Sammel- und Refurbishmentsystem für gebrauchte Elektro- und Elektronik(haushalts)geräte wie Waschmaschinen entwickelt und etabliert werden soll. Zwar sind die Vertreiber zur Rücknahme dieser Geräte verpflichtet, jedoch ergeben sich durch das ElektroG Probleme für Vertreiber und Hersteller, da diese Geräte bisher bei ihrer Rücknahme zu Abfall geworden sind und vollkommen anderen rechtlichen Bedingungen unterliegen als wären diese Geräte noch Produkte, also Wirtschaftsgüter. Eine Wiederaufarbeitung bzw. Reparatur kann ein verfrühtes Wegwerfen von Haushaltsgeräten verhindern und damit deren Lebensdauer verlängern. Auf diese Weise können wertvolle Ressourcen geschont und die Umwelt weniger belastet werden. In Kooperation mit den Praxispartnern BSH Hausgeräte GmbH als Hersteller und der expert Warenvertrieb GmbH als Vertreiber wurde ein Modell entwickelt, welches eine großskalige, schnelle Aufarbeitung ermöglichen soll. Dabei ist rechtlich zu klären, wie mit gebrauchten Haushaltsgeräten umzugehen ist und welche rechtlichen Hürden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektrogesetz (ElektroG) zu bewältigen sind. Kernfrage ist: wie kann ein Geschäftsmodell aussehen, bei dem bei der Abholung von gebrauchten Geräten der Beginn der Abfalleigenschaft (und damit Abfall) vermieden wird, so dass eine rechtssichere Wiederverwendung möglich ist?

AB - Der Beitrag basiert auf ersten Ergebnissen des vom ReUse e.V. initiierten Verbändeprojekts Weiße Ware Wiederverwenden (kurz: WeWaWi) für das Umweltbundesamt, mit dem ein deutschlandweites Sammel- und Refurbishmentsystem für gebrauchte Elektro- und Elektronik(haushalts)geräte wie Waschmaschinen entwickelt und etabliert werden soll. Zwar sind die Vertreiber zur Rücknahme dieser Geräte verpflichtet, jedoch ergeben sich durch das ElektroG Probleme für Vertreiber und Hersteller, da diese Geräte bisher bei ihrer Rücknahme zu Abfall geworden sind und vollkommen anderen rechtlichen Bedingungen unterliegen als wären diese Geräte noch Produkte, also Wirtschaftsgüter. Eine Wiederaufarbeitung bzw. Reparatur kann ein verfrühtes Wegwerfen von Haushaltsgeräten verhindern und damit deren Lebensdauer verlängern. Auf diese Weise können wertvolle Ressourcen geschont und die Umwelt weniger belastet werden. In Kooperation mit den Praxispartnern BSH Hausgeräte GmbH als Hersteller und der expert Warenvertrieb GmbH als Vertreiber wurde ein Modell entwickelt, welches eine großskalige, schnelle Aufarbeitung ermöglichen soll. Dabei ist rechtlich zu klären, wie mit gebrauchten Haushaltsgeräten umzugehen ist und welche rechtlichen Hürden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektrogesetz (ElektroG) zu bewältigen sind. Kernfrage ist: wie kann ein Geschäftsmodell aussehen, bei dem bei der Abholung von gebrauchten Geräten der Beginn der Abfalleigenschaft (und damit Abfall) vermieden wird, so dass eine rechtssichere Wiederverwendung möglich ist?

KW - Rechtswissenschaft

UR - https://muellundabfall.de/ce/stolpersteine-im-elektrog-fuer-hersteller-und-vertreiber/detail.html

UR - https://muellundabfall.de/.download/_sid/AMUG-801445-0Lfn/156100/mua_20210202.pdf

U2 - 10.37307/j.1863-9763.2021.02.06

DO - 10.37307/j.1863-9763.2021.02.06

M3 - Zeitschriftenaufsätze

SP - 83

EP - 88

JO - Müll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft

JF - Müll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft

SN - 0027-2957

IS - 2/2021

ER -

DOI