Produktverantwortung von Drittlandherstellern im Onlinehandel

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Der Beitrag basiert auf Ergebnissen eines Forschungsprojekts, mit dem Vorschläge zur Schließung einer von sogenannten „Drittland-Trittbrettfahrern“ ausgenutzten Gesetzeslücke gemacht werden. Häufig kommen Hersteller mit Sitz außerhalb der EU beim Verkauf von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen über elektronische Marktplätze in Deutschland ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung nicht nach. Bisher sind Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die bei ihnen tätigen Händler die abfallrechtlichen Registrierungs- und Anzeigepflichten einhalten, und die deutschen Behörden können nicht wirksam gegen „Drittland-Trittbrettfahrer“ vorgehen. Diese beteiligen sich auch nicht an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie von Alt-Batterien und Verpackungsabfall. Es werden mehrere Lösungsvorschläge entwickelt und auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht geprüft. Vorgeschlagen wird die Einführung einer Prüfpflicht für die Betreiber von elektronischen Marktplätzen sowie für Fulfilment-Dienstleister. Bevor Produkte auf Marktplätzen angeboten und/oder an Kunden versandt werden, soll gewährleistet sein, dass die Hersteller ihre Registrierungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllt haben.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftMüll und Abfall - Fachzeitschrift für Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Ausgabenummer10/2020
Anzahl der Seiten6
ISSN0027-2957
DOIs
PublikationsstatusErschienen - 09.10.2020

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