Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Eine empirische Untersuchung im HDAX und SDAX für das Geschäftsjahr 2017
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Transfer › begutachtet
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in: Deutsches Steuerrecht, Jahrgang 56, Nr. 31, 2018, S. 1681-1685.
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RIS
TY - JOUR
T1 - Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
T2 - Eine empirische Untersuchung im HDAX und SDAX für das Geschäftsjahr 2017
AU - Velte, Patrick
AU - Scheid, Oliver
PY - 2018
Y1 - 2018
N2 - Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) ab dem Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung abgeben. Wenngleich diese Erklärung aus materieller Sicht bislang kein Gegenstand der handelsrechtlichen Abschlussprüfung ist, trifft den Aufsichtsrat bereits jetzt eine Prüfungspflicht. Aufgrund der Neuartigkeit dieses Berichtsformats und der erhöhten Komplexität besteht aufseiten der Aufsichtsräte ein Anreiz, sich von unternehmensexterner Seite unterstützen zu lassen. Infolgedessen stellt sich die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch macht, eine freiwillige Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durchführen zu lassen und ob er dabei eine bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft präferiert. Dieser Thematik wird in der vorliegenden empirischen Untersuchung für die insgesamt 117 Unternehmen im HDAX und SDAX gelisteten Unternehmen, welche für das Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung offengelegt haben, nachgegangen. In einer Gesamtschau zeigt sich eine eindeutige Präferenz des Aufsichtsrats zur freiwilligen Beurteilung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durch diejenige Big Four-Prüfungsgesellschaft, welche auch für die Beurteilung der Finanzberichterstattung zuständig war.
AB - Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) ab dem Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung abgeben. Wenngleich diese Erklärung aus materieller Sicht bislang kein Gegenstand der handelsrechtlichen Abschlussprüfung ist, trifft den Aufsichtsrat bereits jetzt eine Prüfungspflicht. Aufgrund der Neuartigkeit dieses Berichtsformats und der erhöhten Komplexität besteht aufseiten der Aufsichtsräte ein Anreiz, sich von unternehmensexterner Seite unterstützen zu lassen. Infolgedessen stellt sich die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch macht, eine freiwillige Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durchführen zu lassen und ob er dabei eine bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft präferiert. Dieser Thematik wird in der vorliegenden empirischen Untersuchung für die insgesamt 117 Unternehmen im HDAX und SDAX gelisteten Unternehmen, welche für das Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung offengelegt haben, nachgegangen. In einer Gesamtschau zeigt sich eine eindeutige Präferenz des Aufsichtsrats zur freiwilligen Beurteilung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durch diejenige Big Four-Prüfungsgesellschaft, welche auch für die Beurteilung der Finanzberichterstattung zuständig war.
KW - Betriebswirtschaftslehre
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 56
SP - 1681
EP - 1685
JO - Deutsches Steuerrecht
JF - Deutsches Steuerrecht
SN - 0012-1347
IS - 31
ER -