Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Eine empirische Untersuchung im HDAX und SDAX für das Geschäftsjahr 2017

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeTransferbegutachtet

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Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz : Eine empirische Untersuchung im HDAX und SDAX für das Geschäftsjahr 2017. / Velte, Patrick; Scheid, Oliver.

in: Deutsches Steuerrecht, Jahrgang 56, Nr. 31, 2018, S. 1681-1685.

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeTransferbegutachtet

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title = "Pr{\"u}fung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erkl{\"a}rung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Eine empirische Untersuchung im HDAX und SDAX f{\"u}r das Gesch{\"a}ftsjahr 2017",
abstract = "Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz m{\"u}ssen bestimmte Unternehmen des {\"o}ffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) ab dem Gesch{\"a}ftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erkl{\"a}rung abgeben. Wenngleich diese Erkl{\"a}rung aus materieller Sicht bislang kein Gegenstand der handelsrechtlichen Abschlusspr{\"u}fung ist, trifft den Aufsichtsrat bereits jetzt eine Pr{\"u}fungspflicht. Aufgrund der Neuartigkeit dieses Berichtsformats und der erh{\"o}hten Komplexit{\"a}t besteht aufseiten der Aufsichtsr{\"a}te ein Anreiz, sich von unternehmensexterner Seite unterst{\"u}tzen zu lassen. Infolgedessen stellt sich die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch macht, eine freiwillige Pr{\"u}fung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erkl{\"a}rung durchf{\"u}hren zu lassen und ob er dabei eine bestimmte Wirtschaftspr{\"u}fungsgesellschaft pr{\"a}feriert. Dieser Thematik wird in der vorliegenden empirischen Untersuchung f{\"u}r die insgesamt 117 Unternehmen im HDAX und SDAX gelisteten Unternehmen, welche f{\"u}r das Gesch{\"a}ftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erkl{\"a}rung offengelegt haben, nachgegangen. In einer Gesamtschau zeigt sich eine eindeutige Pr{\"a}ferenz des Aufsichtsrats zur freiwilligen Beurteilung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erkl{\"a}rung durch diejenige Big Four-Pr{\"u}fungsgesellschaft, welche auch f{\"u}r die Beurteilung der Finanzberichterstattung zust{\"a}ndig war. ",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte and Oliver Scheid",
year = "2018",
language = "Deutsch",
volume = "56",
pages = "1681--1685",
journal = "Deutsches Steuerrecht",
issn = "0012-1347",
publisher = "C.H. Beck Verlag",
number = "31",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

T2 - Eine empirische Untersuchung im HDAX und SDAX für das Geschäftsjahr 2017

AU - Velte, Patrick

AU - Scheid, Oliver

PY - 2018

Y1 - 2018

N2 - Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) ab dem Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung abgeben. Wenngleich diese Erklärung aus materieller Sicht bislang kein Gegenstand der handelsrechtlichen Abschlussprüfung ist, trifft den Aufsichtsrat bereits jetzt eine Prüfungspflicht. Aufgrund der Neuartigkeit dieses Berichtsformats und der erhöhten Komplexität besteht aufseiten der Aufsichtsräte ein Anreiz, sich von unternehmensexterner Seite unterstützen zu lassen. Infolgedessen stellt sich die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch macht, eine freiwillige Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durchführen zu lassen und ob er dabei eine bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft präferiert. Dieser Thematik wird in der vorliegenden empirischen Untersuchung für die insgesamt 117 Unternehmen im HDAX und SDAX gelisteten Unternehmen, welche für das Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung offengelegt haben, nachgegangen. In einer Gesamtschau zeigt sich eine eindeutige Präferenz des Aufsichtsrats zur freiwilligen Beurteilung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durch diejenige Big Four-Prüfungsgesellschaft, welche auch für die Beurteilung der Finanzberichterstattung zuständig war.

AB - Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) ab dem Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung abgeben. Wenngleich diese Erklärung aus materieller Sicht bislang kein Gegenstand der handelsrechtlichen Abschlussprüfung ist, trifft den Aufsichtsrat bereits jetzt eine Prüfungspflicht. Aufgrund der Neuartigkeit dieses Berichtsformats und der erhöhten Komplexität besteht aufseiten der Aufsichtsräte ein Anreiz, sich von unternehmensexterner Seite unterstützen zu lassen. Infolgedessen stellt sich die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch macht, eine freiwillige Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durchführen zu lassen und ob er dabei eine bestimmte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft präferiert. Dieser Thematik wird in der vorliegenden empirischen Untersuchung für die insgesamt 117 Unternehmen im HDAX und SDAX gelisteten Unternehmen, welche für das Geschäftsjahr 2017 eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung offengelegt haben, nachgegangen. In einer Gesamtschau zeigt sich eine eindeutige Präferenz des Aufsichtsrats zur freiwilligen Beurteilung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung durch diejenige Big Four-Prüfungsgesellschaft, welche auch für die Beurteilung der Finanzberichterstattung zuständig war.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 56

SP - 1681

EP - 1685

JO - Deutsches Steuerrecht

JF - Deutsches Steuerrecht

SN - 0012-1347

IS - 31

ER -