Naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht bei zeitlich begrenzten Eingriffen in Natur und Landschaft: Anmerkungen am Beispiel vorübergehender Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: Natur und Recht, Jahrgang 40, Nr. 1, 01.01.2018, S. 34-44.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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RIS
TY - JOUR
T1 - Naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht bei zeitlich begrenzten Eingriffen in Natur und Landschaft
T2 - Anmerkungen am Beispiel vorübergehender Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich
AU - Appel, Ivo
AU - Stark, Alexander
PY - 2018/1/1
Y1 - 2018/1/1
N2 - Die Frage, ob und inwieweit vorübergehende Beeinträchtigungen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und eine Pflicht zur Kompensation auslösen können, ist im Naturschutzrecht nicht ausdrücklich geregelt. Die in der Vergangenheit vor allem für vorübergehende Baustellen relevante Problematik ist mit der zunehmenden Errichtung von Flüchtlingsunterkünften besonders virulent geworden, wenn diese nur für eine begrenzte Zeit im Außenbereich aufgestellt und genutzt, die betroffenen Eingriffsflächen im Anschluss aber wieder rekultiviert und in den früheren Zustand zurückversetzt werden (sollen). Der Beitrag untersucht, inwieweit die Dauer einer Beeinträchtigung für die Annahme eines Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die damit gegebenenfalls verbundene Pflicht zur Kompensation von Bedeutung ist.
AB - Die Frage, ob und inwieweit vorübergehende Beeinträchtigungen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und eine Pflicht zur Kompensation auslösen können, ist im Naturschutzrecht nicht ausdrücklich geregelt. Die in der Vergangenheit vor allem für vorübergehende Baustellen relevante Problematik ist mit der zunehmenden Errichtung von Flüchtlingsunterkünften besonders virulent geworden, wenn diese nur für eine begrenzte Zeit im Außenbereich aufgestellt und genutzt, die betroffenen Eingriffsflächen im Anschluss aber wieder rekultiviert und in den früheren Zustand zurückversetzt werden (sollen). Der Beitrag untersucht, inwieweit die Dauer einer Beeinträchtigung für die Annahme eines Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die damit gegebenenfalls verbundene Pflicht zur Kompensation von Bedeutung ist.
KW - Rechtswissenschaft
UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=85040244187&partnerID=8YFLogxK
U2 - 10.1007/s10357-017-3283-0
DO - 10.1007/s10357-017-3283-0
M3 - Zeitschriftenaufsätze
AN - SCOPUS:85040244187
VL - 40
SP - 34
EP - 44
JO - Natur und Recht
JF - Natur und Recht
SN - 0172-1631
IS - 1
ER -