Die Perspektive feministischer IB-Theorien - ein Blick auf Frauenrechte und Entwicklung

Publikation: Beiträge in SammelwerkenAufsätze in SammelwerkenForschung

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Die Perspektive feministischer IB-Theorien - ein Blick auf Frauenrechte und Entwicklung. / Kärger, Caroline.
Feministische Kritiken und Menschenrechte.: Reflexionen auf ein produktives Spannungsverhältnis. Hrsg. / Imke Leicht; Nadja Meisterhans; Christine Löw; Katharina Volk. Opladen: Verlag Babara Budrich, 2016. S. 113-131.

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Kärger, C 2016, Die Perspektive feministischer IB-Theorien - ein Blick auf Frauenrechte und Entwicklung. in I Leicht, N Meisterhans, C Löw & K Volk (Hrsg.), Feministische Kritiken und Menschenrechte.: Reflexionen auf ein produktives Spannungsverhältnis. Verlag Babara Budrich, Opladen, S. 113-131. https://doi.org/10.2307/j.ctvddzh7m.9

APA

Kärger, C. (2016). Die Perspektive feministischer IB-Theorien - ein Blick auf Frauenrechte und Entwicklung. In I. Leicht, N. Meisterhans, C. Löw, & K. Volk (Hrsg.), Feministische Kritiken und Menschenrechte.: Reflexionen auf ein produktives Spannungsverhältnis (S. 113-131). Verlag Babara Budrich. https://doi.org/10.2307/j.ctvddzh7m.9

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Kärger C. Die Perspektive feministischer IB-Theorien - ein Blick auf Frauenrechte und Entwicklung. in Leicht I, Meisterhans N, Löw C, Volk K, Hrsg., Feministische Kritiken und Menschenrechte.: Reflexionen auf ein produktives Spannungsverhältnis. Opladen: Verlag Babara Budrich. 2016. S. 113-131 doi: 10.2307/j.ctvddzh7m.9

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RIS

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T1 - Die Perspektive feministischer IB-Theorien - ein Blick auf Frauenrechte und Entwicklung

AU - Kärger, Caroline

PY - 2016

Y1 - 2016

N2 - Frauenrechte und Entwicklung stehen in Wechselwirkung. Sie sind füreinander jeweils Weg und Ziel. Umfassende gesellschaftliche und politische Entwicklungen sind die Voraussetzung für die Verwirklichung von Frauenrechten; Entwicklung wiederum setzt die Verwirklichung von Frauenrechten voraus. Diese Wechselseitigkeit wird formal stetig betont, zum Beispiel durch die Vereinten Nationen (United Nations 2014b: 12–14). Dennoch sind Frauen, obgleich sie als strategische Entwicklungsgruppe und Rechtssubjekte erkannt wurden, von besonderer mittelbarer und unmittelbarer, alltäglicher und struktureller, individueller und institutioneller Ausgrenzung, Benachteiligung und Diskriminierung betroffen. Die Verwirklichung von Entwicklung und Frauenrechten ist also defizitär. Sie ist mehrfach defizitär, da es sich zum einen um instrumentelle Schwächen...

AB - Frauenrechte und Entwicklung stehen in Wechselwirkung. Sie sind füreinander jeweils Weg und Ziel. Umfassende gesellschaftliche und politische Entwicklungen sind die Voraussetzung für die Verwirklichung von Frauenrechten; Entwicklung wiederum setzt die Verwirklichung von Frauenrechten voraus. Diese Wechselseitigkeit wird formal stetig betont, zum Beispiel durch die Vereinten Nationen (United Nations 2014b: 12–14). Dennoch sind Frauen, obgleich sie als strategische Entwicklungsgruppe und Rechtssubjekte erkannt wurden, von besonderer mittelbarer und unmittelbarer, alltäglicher und struktureller, individueller und institutioneller Ausgrenzung, Benachteiligung und Diskriminierung betroffen. Die Verwirklichung von Entwicklung und Frauenrechten ist also defizitär. Sie ist mehrfach defizitär, da es sich zum einen um instrumentelle Schwächen...

KW - Politikwissenschaft

KW - Menschenrechte

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KW - Entwicklung

KW - Millennium Development Goals

KW - Sustainable Development Goals

KW - Gender

KW - Feminismus

UR - http://d-nb.info/1070645060/04

U2 - 10.2307/j.ctvddzh7m.9

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M3 - Aufsätze in Sammelwerken

SN - 978-3-8474-0702-7

SN - 3-8474-0702-3

SP - 113

EP - 131

BT - Feministische Kritiken und Menschenrechte.

A2 - Leicht, Imke

A2 - Meisterhans, Nadja

A2 - Löw, Christine

A2 - Volk, Katharina

PB - Verlag Babara Budrich

CY - Opladen

ER -

DOI