Die Flucht aus der Revision: Zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Die Flucht aus der Revision: Zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen. / Klingbeil, Stefan.
in: Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht, Jahrgang 2, Nr. 2, 01.09.2019, S. Rn. 1-48.

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keywords = "Revisionsr{\"u}cknahme, Rechtswissenschaft",
author = "Stefan Klingbeil",
year = "2019",
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doi = "10.9785/gvrz-2019-020204",
language = "Deutsch",
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pages = "Rn. 1--48",
journal = "Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Verfahrensrecht",
issn = "2625-1868",
publisher = "Verlag Dr. Otto Schmidt",
number = "2",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Die Flucht aus der Revision

T2 - Zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen

AU - Klingbeil, Stefan

PY - 2019/9/1

Y1 - 2019/9/1

N2 - Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten große Unternehmen zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, indem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten, sobald sich ein für sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPO geschaffen, welche die Möglichkeiten eines Anerkenntnisses und einer Rechtsmittelrücknahme in der Revisionsinstanz einschränken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungen auf und diskutiert anschließend alternative Lösungsmöglichkeiten. Im Ergebnis befürwortet er dabei eine Entkoppelung von Streitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revisionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbildungsinstanz zu stärken.

AB - Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten große Unternehmen zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, indem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten, sobald sich ein für sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPO geschaffen, welche die Möglichkeiten eines Anerkenntnisses und einer Rechtsmittelrücknahme in der Revisionsinstanz einschränken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungen auf und diskutiert anschließend alternative Lösungsmöglichkeiten. Im Ergebnis befürwortet er dabei eine Entkoppelung von Streitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revisionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbildungsinstanz zu stärken.

KW - Revisionsrücknahme

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.9785/gvrz-2019-020204

DO - 10.9785/gvrz-2019-020204

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 2

SP - Rn. 1-48

JO - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht

JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht

SN - 2625-1868

IS - 2

ER -

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