Die Flucht aus der Revision: zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Die Flucht aus der Revision: zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen. / Klingbeil, Stefan.
in: Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht, Jahrgang 2, Nr. 2, 20190204, 2019.

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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title = "Die Flucht aus der Revision: zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen",
abstract = "Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten gro{\ss}e Unterneh-men zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, in-dem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten,sobald sich ein f{\"u}r sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete.Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgebermit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPOgeschaffen, welche die M{\"o}glichkeiten eines Anerkenntnisses undeiner Rechtsmittelr{\"u}cknahme in der Revisionsinstanz einschr{\"a}n-ken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungenauf und diskutiert anschlie{\ss}end alternative L{\"o}sungsm{\"o}glichkei-ten. Im Ergebnis bef{\"u}rwortet er dabei eine Entkoppelung vonStreitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revi-sionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbil-dungsinstanz zu st{\"a}rken.",
keywords = "Revisionsr{\"u}cknahme, Rechtswissenschaft",
author = "Stefan Klingbeil",
year = "2019",
doi = "10.9785/gvrz-2019-020204",
language = "Deutsch",
volume = "2",
journal = "Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Verfahrensrecht",
issn = "2625-1868",
publisher = "Verlag Dr. Otto Schmidt",
number = "2",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Die Flucht aus der Revision

T2 - zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen

AU - Klingbeil, Stefan

PY - 2019

Y1 - 2019

N2 - Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten große Unterneh-men zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, in-dem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten,sobald sich ein für sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete.Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgebermit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPOgeschaffen, welche die Möglichkeiten eines Anerkenntnisses undeiner Rechtsmittelrücknahme in der Revisionsinstanz einschrän-ken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungenauf und diskutiert anschließend alternative Lösungsmöglichkei-ten. Im Ergebnis befürwortet er dabei eine Entkoppelung vonStreitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revi-sionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbil-dungsinstanz zu stärken.

AB - Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten große Unterneh-men zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, in-dem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten,sobald sich ein für sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete.Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgebermit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPOgeschaffen, welche die Möglichkeiten eines Anerkenntnisses undeiner Rechtsmittelrücknahme in der Revisionsinstanz einschrän-ken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungenauf und diskutiert anschließend alternative Lösungsmöglichkei-ten. Im Ergebnis befürwortet er dabei eine Entkoppelung vonStreitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revi-sionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbil-dungsinstanz zu stärken.

KW - Revisionsrücknahme

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.9785/gvrz-2019-020204

DO - 10.9785/gvrz-2019-020204

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 2

JO - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht

JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht

SN - 2625-1868

IS - 2

M1 - 20190204

ER -

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