Die Flucht aus der Revision: Zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht, Jahrgang 2, Nr. 2, 01.09.2019, S. Rn. 1-48.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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RIS
TY - JOUR
T1 - Die Flucht aus der Revision
T2 - Zum Problem der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen in Zivilsachen
AU - Klingbeil, Stefan
PY - 2019/9/1
Y1 - 2019/9/1
N2 - Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten große Unternehmen zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, indem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten, sobald sich ein für sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPO geschaffen, welche die Möglichkeiten eines Anerkenntnisses und einer Rechtsmittelrücknahme in der Revisionsinstanz einschränken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungen auf und diskutiert anschließend alternative Lösungsmöglichkeiten. Im Ergebnis befürwortet er dabei eine Entkoppelung von Streitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revisionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbildungsinstanz zu stärken.
AB - Nach der ZPO-Reform von 2002 verhinderten große Unternehmen zunehmend den Erlass von Grundsatzurteilen des BGH, indem sie zivilprozessuale Revisionsverfahren einseitig beendeten, sobald sich ein für sie negativer Verfahrensausgang abzeichnete. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2014 die §§ 555 Abs. 3, 565 Satz 2 ZPO geschaffen, welche die Möglichkeiten eines Anerkenntnisses und einer Rechtsmittelrücknahme in der Revisionsinstanz einschränken. Der vorliegende Beitrag zeigt die Defizite dieser Regelungen auf und diskutiert anschließend alternative Lösungsmöglichkeiten. Im Ergebnis befürwortet er dabei eine Entkoppelung von Streitentscheidung und Normbildung im zivilprozessualen Revisionsverfahren, um so den BGH in seiner Funktion als Normbildungsinstanz zu stärken.
KW - Revisionsrücknahme
KW - Rechtswissenschaft
U2 - 10.9785/gvrz-2019-020204
DO - 10.9785/gvrz-2019-020204
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 2
SP - Rn. 1-48
JO - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht
JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht
SN - 2625-1868
IS - 2
ER -