Die endgültige EU-Verordnung zur Europäischen Staatsanwaltschaft – Der große Wurf?

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Das Europäische Parlament hat am 12. Oktober 2017 der Verordnung des Rates zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zugestimmt.[1] Deutschland und weitere 19 Mitgliedstaaten hatten sich vorher auf die Errichtung dieser supranationalen Behörde geeinigt. Die Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft (im Folgenden: EUStA) wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu ermitteln, zu verfolgen und anzuklagen. Damit schützt sie ein genuin originäres Rechtsgut der EU: deren Haushalt, der schätzungsweise jedes Jahr 50 Milliarden Euro Verlust erleidet durch Delikte wie etwa Betrug zulasten der EU-Strukturfonds oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug großen Ausmaßes. Die Behörde soll ihre Arbeit voraussichtlich im Jahr 2020 aufnehmen. Erklärtes Ziel ist zudem eine engere Zusammenarbeit und ein effektiver Informationsaustausch zwischen europäischen und einzelstaatlichen Behörden, eine stärkere Abschreckung gegenüber Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union und die Steigerung der Strafverfolgungsquote, so dass es zu mehr Verurteilungen kommt und rechtswidrig erlangte Unionsmittel wieder eingezogen werden können.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftHRRS
Jahrgang19
Ausgabenummer4
Seiten (von - bis)143-155
Anzahl der Seiten13
ISSN1865-6277
PublikationsstatusErschienen - 2018
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