CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Erweiterung des Emissionshandels löst aktuelles Klimaschutzproblem nicht

Publikation: Arbeits- oder Diskussionspapiere und BerichteArbeits- oder Diskussionspapiere

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CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Erweiterung des Emissionshandels löst aktuelles Klimaschutzproblem nicht. / Kemfert, Claudia; Schmalz, Sophie; Wägner, Nicole.
Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), 2019. (DIW Discussion papers; Nr. 1818).

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Kemfert C, Schmalz S, Wägner N. CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Erweiterung des Emissionshandels löst aktuelles Klimaschutzproblem nicht. Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). 2019. (DIW Discussion papers; 1818).

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title = "CO2-Bepreisung im W{\"a}rme- und Verkehrssektor: Erweiterung des Emissionshandels l{\"o}st aktuelles Klimaschutzproblem nicht",
abstract = "Gegenw{\"a}rtig sind die verschiedenen Energietr{\"a}ger in Deutschland unterschiedlich stark mit Abgaben und Umlagen belastet. Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, m{\"u}ssen fossile Heiz- und Kraftstoffe st{\"a}rker bepreist werden (Kemfert et al. 2019; Dertinger und Schill 2019, SRU 2019). Zugleich herrscht in der energiepolitischen Debatte Uneinigkeit {\"u}ber die die Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung. Eine M{\"o}glichkeit besteht darin, den EU-Emissionshandels (EUETS) auf die bislang nicht abgedeckten Sektoren Verkehr und W{\"a}rme europaweit, f{\"u}r eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten oder national auszuweiten. Eine weitere Option ist ein separates nationales Emissionshandelssystem f{\"u}r diese Sektoren einzuf{\"u}hren und eine dritte die Besteuerung zu reformieren, indem eine CO2-basierte Komponente in der Energiesteuer eingef{\"u}hrt wird. Der Sachverst{\"a}ndigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) empfiehlt, den EU-ETS europaweit bis zum Jahr 2030 auf die Sektoren Verkehr und Geb{\"a}ude auszuweiten sowie einen nationalen Emissionshandel oder eine CO2-Steuer als {\"U}bergangsl{\"o}sung zu etablieren (SVR 2019). Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums f{\"u}r Wirtschaft und Energie (BMWi) spricht sich daf{\"u}r aus, den Zertifikatehandel auszuweiten: Die Preiskorridore f{\"u}r die verschiedenen Sektoren sollen sich zun{\"a}chst unterscheiden und mittelfristig in einem einheitlichen europ{\"a}ischen Emissionsmarkt zusammengef{\"u}hrt werden (BMWi 2019). Mit folgendem Beitrag werden unterschiedliche Optionen f{\"u}r eine CO2-Bepreisung beschrieben und bewertet. Dabei werden neben der {\"o}konomischen Perspektive (statische und dynamische Effizienz sowie {\"o}kologische Effektivit{\"a}t) auch die juristische und politische Durchsetzbarkeit ber{\"u}cksichtigt.",
keywords = "Volkswirtschaftslehre",
author = "Claudia Kemfert and Sophie Schmalz and Nicole W{\"a}gner",
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series = "DIW Discussion papers",
publisher = "Deutsches Institut f{\"u}r Wirtschaftsforschung (DIW)",
number = "1818",
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RIS

TY - UNPB

T1 - CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor

T2 - Erweiterung des Emissionshandels löst aktuelles Klimaschutzproblem nicht

AU - Kemfert, Claudia

AU - Schmalz, Sophie

AU - Wägner, Nicole

PY - 2019

Y1 - 2019

N2 - Gegenwärtig sind die verschiedenen Energieträger in Deutschland unterschiedlich stark mit Abgaben und Umlagen belastet. Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen fossile Heiz- und Kraftstoffe stärker bepreist werden (Kemfert et al. 2019; Dertinger und Schill 2019, SRU 2019). Zugleich herrscht in der energiepolitischen Debatte Uneinigkeit über die die Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung. Eine Möglichkeit besteht darin, den EU-Emissionshandels (EUETS) auf die bislang nicht abgedeckten Sektoren Verkehr und Wärme europaweit, für eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten oder national auszuweiten. Eine weitere Option ist ein separates nationales Emissionshandelssystem für diese Sektoren einzuführen und eine dritte die Besteuerung zu reformieren, indem eine CO2-basierte Komponente in der Energiesteuer eingeführt wird. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) empfiehlt, den EU-ETS europaweit bis zum Jahr 2030 auf die Sektoren Verkehr und Gebäude auszuweiten sowie einen nationalen Emissionshandel oder eine CO2-Steuer als Übergangslösung zu etablieren (SVR 2019). Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) spricht sich dafür aus, den Zertifikatehandel auszuweiten: Die Preiskorridore für die verschiedenen Sektoren sollen sich zunächst unterscheiden und mittelfristig in einem einheitlichen europäischen Emissionsmarkt zusammengeführt werden (BMWi 2019). Mit folgendem Beitrag werden unterschiedliche Optionen für eine CO2-Bepreisung beschrieben und bewertet. Dabei werden neben der ökonomischen Perspektive (statische und dynamische Effizienz sowie ökologische Effektivität) auch die juristische und politische Durchsetzbarkeit berücksichtigt.

AB - Gegenwärtig sind die verschiedenen Energieträger in Deutschland unterschiedlich stark mit Abgaben und Umlagen belastet. Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen fossile Heiz- und Kraftstoffe stärker bepreist werden (Kemfert et al. 2019; Dertinger und Schill 2019, SRU 2019). Zugleich herrscht in der energiepolitischen Debatte Uneinigkeit über die die Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung. Eine Möglichkeit besteht darin, den EU-Emissionshandels (EUETS) auf die bislang nicht abgedeckten Sektoren Verkehr und Wärme europaweit, für eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten oder national auszuweiten. Eine weitere Option ist ein separates nationales Emissionshandelssystem für diese Sektoren einzuführen und eine dritte die Besteuerung zu reformieren, indem eine CO2-basierte Komponente in der Energiesteuer eingeführt wird. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) empfiehlt, den EU-ETS europaweit bis zum Jahr 2030 auf die Sektoren Verkehr und Gebäude auszuweiten sowie einen nationalen Emissionshandel oder eine CO2-Steuer als Übergangslösung zu etablieren (SVR 2019). Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) spricht sich dafür aus, den Zertifikatehandel auszuweiten: Die Preiskorridore für die verschiedenen Sektoren sollen sich zunächst unterscheiden und mittelfristig in einem einheitlichen europäischen Emissionsmarkt zusammengeführt werden (BMWi 2019). Mit folgendem Beitrag werden unterschiedliche Optionen für eine CO2-Bepreisung beschrieben und bewertet. Dabei werden neben der ökonomischen Perspektive (statische und dynamische Effizienz sowie ökologische Effektivität) auch die juristische und politische Durchsetzbarkeit berücksichtigt.

KW - Volkswirtschaftslehre

M3 - Arbeits- oder Diskussionspapiere

T3 - DIW Discussion papers

BT - CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor

PB - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

CY - Berlin

ER -

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