Die Interessen zukünftiger Generationen: neue Modelle der Repräsentation
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Michael Rose - Plenar-Sprecher*in
Der Mensch ist im Zeitalter des Anthropozän mit seiner globalen Wirkkraft zu einem dominanten Einflussfaktor auf den Planeten geworden. Industrialisierung und der darauffolgende Klimawandel, Atomenergie und -waffen mit den damit verbundenen kurz- und langfristigen existenziellen Risiken, Biodiversitätsverlust, Antibiotikaresistenzen, Schadstoffemissionen, demographischer Wandel, Desertifikation, Ressourcenabbau – vieles von dem, was der Mensch tut, ist irreversibel und hat massive Auswirkungen nicht nur auf uns, sondern auch auf zukünftige Generationen. Im Guten wie im Schlechten – nie hatte der Mensch so viel Einfluss auf die mittel- und langfristige Zukunft und zugleich ein solch umfassendes Wissen über die Risiken seiner Handlungsfolgen. Komplexe Probleme wie der Klimawandel, dessen Hauptauswirkungen erst in einigen Jahrzehnten am deutlichsten hervortreten werden, wären heute am wirksamsten zu bekämpfen.
Gestrige und heutige politische (Nicht-)Entscheidungen beeinflussen und binden demnach nicht nur uns, sondern auch zukünftige Generationen, insbesondere ihre Lebensbedingungen, Handlungsspielräume und damit auch Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Unsere rechtlichen und politischen Institutionen scheinen jedoch noch nicht an das Zeitalter des Anthropozäns angepasst zu sein. In der Demokratie repräsentieren Abgeordnete das Volk; u. a. über Wahlen werden sie regelmäßig von den Wahlberechtigten verantwortlich gehalten. Entscheidungsberechtigte und Entscheidungsbetroffene sind so nur noch in Teilen identisch, da die ebenfalls betroffenen zukünftigen Generationen heute nicht am demokratischen Willensbildungsprozess teilhaben können. Die herkömmlichen Modelle politischer Repräsentation sehen Konstituenten wie zukünftige Generationen, die heute noch gar nicht existieren, schlicht nicht vor. Der Demokratie wird auch deshalb nachgesagt, sie sei in ihren Vierjahreszyklen zu gegenwartsfixiert und berücksichtige die betroffenen Interessen zukünftiger Generationen bestenfalls ungenügend.
In der politischen Philosophie wird dieser Umstand seit ca. vier Jahrzehnten zunehmend kritisiert. Dabei werden demokratietheoretische, menschenrechtliche, verantwortungsethische und gerechtigkeitstheoretische Argumente angeführt, warum die wohlverstandenen Interessen zukünftiger Generationen schon heute in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden sollten. Auch wurden zahlreiche Vorschläge entwickelt, wie dies auf einer institutionellen Ebene aussehen könnte. Sie reichen von Parlamentssitzen für Repräsentanten zukünftige Generationen über Zukunftsräte und neue Verfassungsartikel bis hin zu dritten Parlamentskammern.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema wird es im Vortrag vor allem darum gehen, real existierende Institutionen vorzustellen, die damit beauftragt wurden, die Interessen zukünftiger Generationen im politischen Entscheidungsprozess zu repräsentieren. Dazu gehören etwa der Ombudsmann für zukünftige Generationen (Ungarn, 2008–11, eingeschränkt bis heute), der parlamentarische Kommissar für zukünftige Generationen (Israel, 2001–06), die Zukünftige-Generationen-Kommissarin (Wales, seit 2016) und der parlamentarische Ausschuss für die Zukunft (Finnland, seit 1993). Als Grundlage für die anschließende Diskussion werden neben den Chancen auch die Herausforderungen der Institutionalisierung solcher neuen Repräsentationsmodelle besprochen, darunter ihre politische Realisierbarkeit und demokratische Legitimität.
Gestrige und heutige politische (Nicht-)Entscheidungen beeinflussen und binden demnach nicht nur uns, sondern auch zukünftige Generationen, insbesondere ihre Lebensbedingungen, Handlungsspielräume und damit auch Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Unsere rechtlichen und politischen Institutionen scheinen jedoch noch nicht an das Zeitalter des Anthropozäns angepasst zu sein. In der Demokratie repräsentieren Abgeordnete das Volk; u. a. über Wahlen werden sie regelmäßig von den Wahlberechtigten verantwortlich gehalten. Entscheidungsberechtigte und Entscheidungsbetroffene sind so nur noch in Teilen identisch, da die ebenfalls betroffenen zukünftigen Generationen heute nicht am demokratischen Willensbildungsprozess teilhaben können. Die herkömmlichen Modelle politischer Repräsentation sehen Konstituenten wie zukünftige Generationen, die heute noch gar nicht existieren, schlicht nicht vor. Der Demokratie wird auch deshalb nachgesagt, sie sei in ihren Vierjahreszyklen zu gegenwartsfixiert und berücksichtige die betroffenen Interessen zukünftiger Generationen bestenfalls ungenügend.
In der politischen Philosophie wird dieser Umstand seit ca. vier Jahrzehnten zunehmend kritisiert. Dabei werden demokratietheoretische, menschenrechtliche, verantwortungsethische und gerechtigkeitstheoretische Argumente angeführt, warum die wohlverstandenen Interessen zukünftiger Generationen schon heute in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden sollten. Auch wurden zahlreiche Vorschläge entwickelt, wie dies auf einer institutionellen Ebene aussehen könnte. Sie reichen von Parlamentssitzen für Repräsentanten zukünftige Generationen über Zukunftsräte und neue Verfassungsartikel bis hin zu dritten Parlamentskammern.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema wird es im Vortrag vor allem darum gehen, real existierende Institutionen vorzustellen, die damit beauftragt wurden, die Interessen zukünftiger Generationen im politischen Entscheidungsprozess zu repräsentieren. Dazu gehören etwa der Ombudsmann für zukünftige Generationen (Ungarn, 2008–11, eingeschränkt bis heute), der parlamentarische Kommissar für zukünftige Generationen (Israel, 2001–06), die Zukünftige-Generationen-Kommissarin (Wales, seit 2016) und der parlamentarische Ausschuss für die Zukunft (Finnland, seit 1993). Als Grundlage für die anschließende Diskussion werden neben den Chancen auch die Herausforderungen der Institutionalisierung solcher neuen Repräsentationsmodelle besprochen, darunter ihre politische Realisierbarkeit und demokratische Legitimität.
16.10.2021
Veranstaltung
65. Jahrestagung der deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e.V.: Klimawandel - 2021: Rechtliche Rahmenbedingungen für die "Große Transformation" von Wirtschaft und Gesellschaft
15.10.21 → 17.10.21
Mannheim, DeutschlandVeranstaltung: Konferenz
- Politikwissenschaft