Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II: Eine kritische Würdigung zur Regulierung der Managerbezüge

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Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II : Eine kritische Würdigung zur Regulierung der Managerbezüge. / Velte, Patrick.

In: Steuern und Bilanzen , No. 2, 2, 2020, p. 52-59.

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abstract = "Nach langer Diskussion hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktion{\"a}rsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Hierbei hatte sich der Bundestag auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses f{\"u}r Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom Vortag gest{\"u}tzt. Wenngleich das ARUG II voraussichtlich bereits zum 01.01.2020 in Kraft tritt, gelten die zentralen Neuregelungen erstmals ab dem Gesch{\"a}ftsjahr 2021. Gegen{\"u}ber dem Regierungsentwurf (RegE) lassen sich weitreichende Versch{\"a}rfungen zur Vorstandsverg{\"u}tung in der Finalfassung des ARUG II identifizieren, welche Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Zum erfolgt eine kritische W{\"u}rdigung, inwiefern die Neuerungen zur H{\"o}he und Struktur der Verg{\"u}tung, zum Say on Pay und zum Verg{\"u}tungsbericht nach dem ARUG II zu einer St{\"a}rkung der Qualit{\"a}t der Corporate Governance in Deutschland f{\"u}hrt. ",
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author = "Patrick Velte",
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language = "Deutsch",
pages = "52--59",
journal = "Steuern und Bilanzen ",
issn = "1615-8024",
publisher = "NWB",
number = "2",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Say on Pay, Fee Caps und Vergütungsbericht nach dem ARUG II

T2 - Eine kritische Würdigung zur Regulierung der Managerbezüge

AU - Velte, Patrick

PY - 2020

Y1 - 2020

N2 - Nach langer Diskussion hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Hierbei hatte sich der Bundestag auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom Vortag gestützt. Wenngleich das ARUG II voraussichtlich bereits zum 01.01.2020 in Kraft tritt, gelten die zentralen Neuregelungen erstmals ab dem Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem Regierungsentwurf (RegE) lassen sich weitreichende Verschärfungen zur Vorstandsvergütung in der Finalfassung des ARUG II identifizieren, welche Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Zum erfolgt eine kritische Würdigung, inwiefern die Neuerungen zur Höhe und Struktur der Vergütung, zum Say on Pay und zum Vergütungsbericht nach dem ARUG II zu einer Stärkung der Qualität der Corporate Governance in Deutschland führt.

AB - Nach langer Diskussion hat der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen. Hierbei hatte sich der Bundestag auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom Vortag gestützt. Wenngleich das ARUG II voraussichtlich bereits zum 01.01.2020 in Kraft tritt, gelten die zentralen Neuregelungen erstmals ab dem Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem Regierungsentwurf (RegE) lassen sich weitreichende Verschärfungen zur Vorstandsvergütung in der Finalfassung des ARUG II identifizieren, welche Gegenstand des vorliegenden Beitrags sind. Zum erfolgt eine kritische Würdigung, inwiefern die Neuerungen zur Höhe und Struktur der Vergütung, zum Say on Pay und zum Vergütungsbericht nach dem ARUG II zu einer Stärkung der Qualität der Corporate Governance in Deutschland führt.

KW - Betriebswirtschaftslehre

UR - https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/816344/

UR - https://www.wiso-net.de/toc_list/STUB/2020/STUB__%3A2020%3A2/Heft%2B2%2B%252F%2B2020/STUB

M3 - Zeitschriftenaufsätze

SP - 52

EP - 59

JO - Steuern und Bilanzen

JF - Steuern und Bilanzen

SN - 1615-8024

IS - 2

M1 - 2

ER -