Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht

Research output: Working paperExpert opinions

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Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht. / Schomerus, Thomas.

Salzgitter : Bundesamt für Strahlenschutz, 2010. (Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz; No. 37/10).

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Schomerus, T 2010 'Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht' Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz, no. 37/10, Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter. <http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-201011233819>

APA

Schomerus, T. (2010). Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht. (Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz; No. 37/10). Bundesamt für Strahlenschutz. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-201011233819

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Schomerus T. Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht. Salzgitter: Bundesamt für Strahlenschutz. 2010. (Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz; 37/10).

Bibtex

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title = "Informationsanspr{\"u}che im Atom- und Strahlenschutzrecht",
abstract = "In dem Gutachten werden Rechtsfragen aufgeworfen, analysiert und bewertet, die den Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch das Bundesministerium f{\"u}r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und nachgeordnete Beh{\"o}rden im Gesch{\"a}ftsbereich,wie das Bundesamt f{\"u}r Strahlenschutz (BfS), auf den Gebieten des Atom- und Strahlenschutzrechts sowie des Rechts der St{\"o}rfall-Verordnung (St{\"o}rfallV) betreffen. In Bezug auf ihre Bedeutung f{\"u}r das Atom- und Strahlenschutz- sowie St{\"o}rfallrecht wurde auf nachfolgende Problemfelder besonders eingegangen: - Begriffsbestimmungen, insbesondere Informationsbegriff - Anwendungsbereiche der verschiedenen Informationsgesetze in Bund und L{\"a}ndern -Definition der informationspflichtigen Stellen - Fragen des Bund-L{\"a}nder-Verh{\"a}ltnisses - Organisations-und Verfahrensfragen - Ausnahmetatbest{\"a}nde (Schutz {\"o}ffentlicher Belange; Schutz privater Belange) - Kosten - Rechtsschutz - Weiterverwendung von Informationen - aktive Informationspflichten Den Abschluss des Gutachtens bildet eine Entscheidungshilfe, die als Muster f{\"u}r Handlungsempfehlungen f{\"u}r die Bearbeitung von Informationsantr{\"a}gen gedacht ist. Wesentliche Kriterien f{\"u}r die Gestaltung der Entscheidungshilfe waren {\"U}bersichtlichkeit, Knappheit, Verst{\"a}ndlichkeit und Rechtssicherheit. Die Entscheidungshilfe folgt einem dreistufigen Konzept. Auf einer ersten Stufe gibt sie dem Anwender Ratschl{\"a}ge f{\"u}r bestimmte Fragen und Probleme. Bei komplexeren Fragestellungen soll auf einer zweiten Stufe die im Hause f{\"u}r UIG/IFG-Fragen zust{\"a}ndige Organisationseinheit beteiligt werden. Zus{\"a}tzlich kann der Anwender zu einzelnen Problemfeldern {\"u}ber entsprechende Links das Gutachten zu Rate ziehen. Auf einer dritten Stufe kann der Anwender weiterf{\"u}hrende Fragestellungen mit Hilfe von in dem Gutachten zitierten weiterf{\"u}hrenden Quellen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur vertieft bearbeiten.",
keywords = "Wirtschaftsrecht",
author = "Thomas Schomerus",
note = "urn:nbn:de:0221-201011233819",
year = "2010",
language = "Deutsch",
series = "Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz",
publisher = "Bundesamt f{\"u}r Strahlenschutz",
number = "37/10",
type = "WorkingPaper",
institution = "Bundesamt f{\"u}r Strahlenschutz",

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RIS

TY - UNPB

T1 - Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht

AU - Schomerus, Thomas

N1 - urn:nbn:de:0221-201011233819

PY - 2010

Y1 - 2010

N2 - In dem Gutachten werden Rechtsfragen aufgeworfen, analysiert und bewertet, die den Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich,wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), auf den Gebieten des Atom- und Strahlenschutzrechts sowie des Rechts der Störfall-Verordnung (StörfallV) betreffen. In Bezug auf ihre Bedeutung für das Atom- und Strahlenschutz- sowie Störfallrecht wurde auf nachfolgende Problemfelder besonders eingegangen: - Begriffsbestimmungen, insbesondere Informationsbegriff - Anwendungsbereiche der verschiedenen Informationsgesetze in Bund und Ländern -Definition der informationspflichtigen Stellen - Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses - Organisations-und Verfahrensfragen - Ausnahmetatbestände (Schutz öffentlicher Belange; Schutz privater Belange) - Kosten - Rechtsschutz - Weiterverwendung von Informationen - aktive Informationspflichten Den Abschluss des Gutachtens bildet eine Entscheidungshilfe, die als Muster für Handlungsempfehlungen für die Bearbeitung von Informationsanträgen gedacht ist. Wesentliche Kriterien für die Gestaltung der Entscheidungshilfe waren Übersichtlichkeit, Knappheit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit. Die Entscheidungshilfe folgt einem dreistufigen Konzept. Auf einer ersten Stufe gibt sie dem Anwender Ratschläge für bestimmte Fragen und Probleme. Bei komplexeren Fragestellungen soll auf einer zweiten Stufe die im Hause für UIG/IFG-Fragen zuständige Organisationseinheit beteiligt werden. Zusätzlich kann der Anwender zu einzelnen Problemfeldern über entsprechende Links das Gutachten zu Rate ziehen. Auf einer dritten Stufe kann der Anwender weiterführende Fragestellungen mit Hilfe von in dem Gutachten zitierten weiterführenden Quellen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur vertieft bearbeiten.

AB - In dem Gutachten werden Rechtsfragen aufgeworfen, analysiert und bewertet, die den Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich,wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), auf den Gebieten des Atom- und Strahlenschutzrechts sowie des Rechts der Störfall-Verordnung (StörfallV) betreffen. In Bezug auf ihre Bedeutung für das Atom- und Strahlenschutz- sowie Störfallrecht wurde auf nachfolgende Problemfelder besonders eingegangen: - Begriffsbestimmungen, insbesondere Informationsbegriff - Anwendungsbereiche der verschiedenen Informationsgesetze in Bund und Ländern -Definition der informationspflichtigen Stellen - Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses - Organisations-und Verfahrensfragen - Ausnahmetatbestände (Schutz öffentlicher Belange; Schutz privater Belange) - Kosten - Rechtsschutz - Weiterverwendung von Informationen - aktive Informationspflichten Den Abschluss des Gutachtens bildet eine Entscheidungshilfe, die als Muster für Handlungsempfehlungen für die Bearbeitung von Informationsanträgen gedacht ist. Wesentliche Kriterien für die Gestaltung der Entscheidungshilfe waren Übersichtlichkeit, Knappheit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit. Die Entscheidungshilfe folgt einem dreistufigen Konzept. Auf einer ersten Stufe gibt sie dem Anwender Ratschläge für bestimmte Fragen und Probleme. Bei komplexeren Fragestellungen soll auf einer zweiten Stufe die im Hause für UIG/IFG-Fragen zuständige Organisationseinheit beteiligt werden. Zusätzlich kann der Anwender zu einzelnen Problemfeldern über entsprechende Links das Gutachten zu Rate ziehen. Auf einer dritten Stufe kann der Anwender weiterführende Fragestellungen mit Hilfe von in dem Gutachten zitierten weiterführenden Quellen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur vertieft bearbeiten.

KW - Wirtschaftsrecht

M3 - Gutachten

T3 - Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz

BT - Informationsansprüche im Atom- und Strahlenschutzrecht

PB - Bundesamt für Strahlenschutz

CY - Salzgitter

ER -

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