Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe
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Standard
Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. ed. / Angelika Henschel; Rolf Krüger; Christof Schmitt; Waldemar Stange. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2008. p. 267-279.
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RIS
TY - CHAP
T1 - Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe
AU - Henschel, Angelika
PY - 2008
Y1 - 2008
N2 - Da sowohl Schule wie Jugendhilfe mit Mädchen und Jungen im Kinder- und Jugendalter arbeiten, liegt es auf der Hand, eine Verbesserung der Kooperation herbeizuführen, um die zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen zu können. Die Praxis der Zusammenarbeit dieser beiden Sozialisationsinstanzen sieht sich jedoch oftmals mit Schwierigkeiten konfrontiert, die u.a. historisch begründet sind. Denn mit der Einführung des ReichsWohlfahrtsgesetzes (1922) wurde in Deutschland inhaltlich und organisatorisch die Trennung von Schule und Jugendhilfe vollzogen. Einerseits bot sich für die Jugendhilfe hierdurch die Chance zur eigenen Entwicklung und Professionalisierung. Andererseits zeichneten sich jedoch schon bald eine teilweise Isolation und mangelnde Kooperation der beiden Bereiche ab, die bis heute zu einer anhaltenden und intensiven Fachdiskussion in Jugendhilfe und Schule geführt haben. In jüngerer Zeit wird allerdings zunehmend erkannt, welche Präventionspotenziale in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe liegen und dass diese als Chance zur Annäherung der beiden Institutionen begriffen werden können. Deutlich wird, dass gelungene Kooperationen helfen können, die Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen zu verbessern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. So gibt es deshalb z.B. im Land Niedersachsen bereits seit Mitte der 90er Jahre auf Landesebene konkrete Ansätze zur Verbesserung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ein Erlass von 1994 regelt die Zusammenarbeit von Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe und auch im Niedersächsischen Schulgesetz wurde für die Lehrkräfte ein Zusammenarbeitsgebot verankert, dessen Entsprechung für die öffentliche Jugendhilfe sich bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) befand.
AB - Da sowohl Schule wie Jugendhilfe mit Mädchen und Jungen im Kinder- und Jugendalter arbeiten, liegt es auf der Hand, eine Verbesserung der Kooperation herbeizuführen, um die zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen zu können. Die Praxis der Zusammenarbeit dieser beiden Sozialisationsinstanzen sieht sich jedoch oftmals mit Schwierigkeiten konfrontiert, die u.a. historisch begründet sind. Denn mit der Einführung des ReichsWohlfahrtsgesetzes (1922) wurde in Deutschland inhaltlich und organisatorisch die Trennung von Schule und Jugendhilfe vollzogen. Einerseits bot sich für die Jugendhilfe hierdurch die Chance zur eigenen Entwicklung und Professionalisierung. Andererseits zeichneten sich jedoch schon bald eine teilweise Isolation und mangelnde Kooperation der beiden Bereiche ab, die bis heute zu einer anhaltenden und intensiven Fachdiskussion in Jugendhilfe und Schule geführt haben. In jüngerer Zeit wird allerdings zunehmend erkannt, welche Präventionspotenziale in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe liegen und dass diese als Chance zur Annäherung der beiden Institutionen begriffen werden können. Deutlich wird, dass gelungene Kooperationen helfen können, die Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen zu verbessern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. So gibt es deshalb z.B. im Land Niedersachsen bereits seit Mitte der 90er Jahre auf Landesebene konkrete Ansätze zur Verbesserung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ein Erlass von 1994 regelt die Zusammenarbeit von Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe und auch im Niedersächsischen Schulgesetz wurde für die Lehrkräfte ein Zusammenarbeitsgebot verankert, dessen Entsprechung für die öffentliche Jugendhilfe sich bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) befand.
KW - Sozialwesen
KW - Gender und Diversity
UR - https://www.mendeley.com/catalogue/9f0b8fa9-3a76-3788-bc6e-b92900c22b5d/
U2 - 10.1007/978-3-531-90820-5_17
DO - 10.1007/978-3-531-90820-5_17
M3 - Aufsätze in Sammelwerken
SN - 3-531-15289-0
SN - 978-3-531-15289-9
SP - 267
EP - 279
BT - Jugendhilfe und Schule
A2 - Henschel, Angelika
A2 - Krüger, Rolf
A2 - Schmitt, Christof
A2 - Stange, Waldemar
PB - VS Verlag für Sozialwissenschaften
CY - Wiesbaden
ER -