Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Research output: Contributions to collected editions/worksContributions to collected editions/anthologiesResearch

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Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. / Henschel, Angelika.

Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. ed. / Angelika Henschel; Rolf Krüger; Christof Schmitt; Waldemar Stange. Wiesbaden : VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2008. p. 267-279.

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Henschel, A 2008, Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. in A Henschel, R Krüger, C Schmitt & W Stange (eds), Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, pp. 267-279. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90820-5_17

APA

Henschel, A. (2008). Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. In A. Henschel, R. Krüger, C. Schmitt, & W. Stange (Eds.), Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation (pp. 267-279). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90820-5_17

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Henschel A. Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. In Henschel A, Krüger R, Schmitt C, Stange W, editors, Jugendhilfe und Schule: Handbuch für eine gelingende Kooperation. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2008. p. 267-279 doi: 10.1007/978-3-531-90820-5_17

Bibtex

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abstract = "Da sowohl Schule wie Jugendhilfe mit M{\"a}dchen und Jungen im Kinder- und Jugendalter arbeiten, liegt es auf der Hand, eine Verbesserung der Kooperation herbeizuf{\"u}hren, um die zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen zu k{\"o}nnen. Die Praxis der Zusammenarbeit dieser beiden Sozialisationsinstanzen sieht sich jedoch oftmals mit Schwierigkeiten konfrontiert, die u.a. historisch begr{\"u}ndet sind. Denn mit der Einf{\"u}hrung des ReichsWohlfahrtsgesetzes (1922) wurde in Deutschland inhaltlich und organisatorisch die Trennung von Schule und Jugendhilfe vollzogen. Einerseits bot sich f{\"u}r die Jugendhilfe hierdurch die Chance zur eigenen Entwicklung und Professionalisierung. Andererseits zeichneten sich jedoch schon bald eine teilweise Isolation und mangelnde Kooperation der beiden Bereiche ab, die bis heute zu einer anhaltenden und intensiven Fachdiskussion in Jugendhilfe und Schule gef{\"u}hrt haben. In j{\"u}ngerer Zeit wird allerdings zunehmend erkannt, welche Pr{\"a}ventionspotenziale in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe liegen und dass diese als Chance zur Ann{\"a}herung der beiden Institutionen begriffen werden k{\"o}nnen. Deutlich wird, dass gelungene Kooperationen helfen k{\"o}nnen, die Lebensbedingungen f{\"u}r M{\"a}dchen und Jungen zu verbessern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterst{\"u}tzen und zu f{\"o}rdern. So gibt es deshalb z.B. im Land Niedersachsen bereits seit Mitte der 90er Jahre auf Landesebene konkrete Ans{\"a}tze zur Verbesserung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ein Erlass von 1994 regelt die Zusammenarbeit von Schule, Jugendamt und freien Tr{\"a}gern der Jugendhilfe und auch im Nieders{\"a}chsischen Schulgesetz wurde f{\"u}r die Lehrkr{\"a}fte ein Zusammenarbeitsgebot verankert, dessen Entsprechung f{\"u}r die {\"o}ffentliche Jugendhilfe sich bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) befand.",
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author = "Angelika Henschel",
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editor = "Angelika Henschel and Rolf Kr{\"u}ger and Christof Schmitt and Waldemar Stange",
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RIS

TY - CHAP

T1 - Geschlechtsbewusste Gewaltprävention - ein Qualitätsmerkmal in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe

AU - Henschel, Angelika

PY - 2008

Y1 - 2008

N2 - Da sowohl Schule wie Jugendhilfe mit Mädchen und Jungen im Kinder- und Jugendalter arbeiten, liegt es auf der Hand, eine Verbesserung der Kooperation herbeizuführen, um die zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen zu können. Die Praxis der Zusammenarbeit dieser beiden Sozialisationsinstanzen sieht sich jedoch oftmals mit Schwierigkeiten konfrontiert, die u.a. historisch begründet sind. Denn mit der Einführung des ReichsWohlfahrtsgesetzes (1922) wurde in Deutschland inhaltlich und organisatorisch die Trennung von Schule und Jugendhilfe vollzogen. Einerseits bot sich für die Jugendhilfe hierdurch die Chance zur eigenen Entwicklung und Professionalisierung. Andererseits zeichneten sich jedoch schon bald eine teilweise Isolation und mangelnde Kooperation der beiden Bereiche ab, die bis heute zu einer anhaltenden und intensiven Fachdiskussion in Jugendhilfe und Schule geführt haben. In jüngerer Zeit wird allerdings zunehmend erkannt, welche Präventionspotenziale in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe liegen und dass diese als Chance zur Annäherung der beiden Institutionen begriffen werden können. Deutlich wird, dass gelungene Kooperationen helfen können, die Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen zu verbessern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. So gibt es deshalb z.B. im Land Niedersachsen bereits seit Mitte der 90er Jahre auf Landesebene konkrete Ansätze zur Verbesserung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ein Erlass von 1994 regelt die Zusammenarbeit von Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe und auch im Niedersächsischen Schulgesetz wurde für die Lehrkräfte ein Zusammenarbeitsgebot verankert, dessen Entsprechung für die öffentliche Jugendhilfe sich bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) befand.

AB - Da sowohl Schule wie Jugendhilfe mit Mädchen und Jungen im Kinder- und Jugendalter arbeiten, liegt es auf der Hand, eine Verbesserung der Kooperation herbeizuführen, um die zugewiesenen gesellschaftlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen zu können. Die Praxis der Zusammenarbeit dieser beiden Sozialisationsinstanzen sieht sich jedoch oftmals mit Schwierigkeiten konfrontiert, die u.a. historisch begründet sind. Denn mit der Einführung des ReichsWohlfahrtsgesetzes (1922) wurde in Deutschland inhaltlich und organisatorisch die Trennung von Schule und Jugendhilfe vollzogen. Einerseits bot sich für die Jugendhilfe hierdurch die Chance zur eigenen Entwicklung und Professionalisierung. Andererseits zeichneten sich jedoch schon bald eine teilweise Isolation und mangelnde Kooperation der beiden Bereiche ab, die bis heute zu einer anhaltenden und intensiven Fachdiskussion in Jugendhilfe und Schule geführt haben. In jüngerer Zeit wird allerdings zunehmend erkannt, welche Präventionspotenziale in der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe liegen und dass diese als Chance zur Annäherung der beiden Institutionen begriffen werden können. Deutlich wird, dass gelungene Kooperationen helfen können, die Lebensbedingungen für Mädchen und Jungen zu verbessern, um sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. So gibt es deshalb z.B. im Land Niedersachsen bereits seit Mitte der 90er Jahre auf Landesebene konkrete Ansätze zur Verbesserung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Ein Erlass von 1994 regelt die Zusammenarbeit von Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe und auch im Niedersächsischen Schulgesetz wurde für die Lehrkräfte ein Zusammenarbeitsgebot verankert, dessen Entsprechung für die öffentliche Jugendhilfe sich bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) befand.

KW - Sozialwesen

KW - Gender und Diversity

U2 - 10.1007/978-3-531-90820-5_17

DO - 10.1007/978-3-531-90820-5_17

M3 - Aufsätze in Sammelwerken

SN - 3-531-15289-0

SN - 978-3-531-15289-9

SP - 267

EP - 279

BT - Jugendhilfe und Schule

A2 - Henschel, Angelika

A2 - Krüger, Rolf

A2 - Schmitt, Christof

A2 - Stange, Waldemar

PB - VS Verlag für Sozialwissenschaften

CY - Wiesbaden

ER -