Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU

Research output: Journal contributionsNotes on court decisionsResearch

Standard

Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU. / Gerlach, Jens.
In: Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht, Vol. 2020, No. 7, 2020, p. 426-429.

Research output: Journal contributionsNotes on court decisionsResearch

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{3cf20d299cb040e6ad9d431828b3c423,
title = "Geltung der AEUV-Grunds{\"a}tze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU",
abstract = "Im Urteil vom 3.10.2019 hatte der EuGH erstmals zu einer Inhouse-Vergabe unter Geltung der neuen RL 2014/24/EU Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mitgliedstaaten den vergaberechtsfreien Abschluss eines Inhouse-Gesch{\"a}fts unter Voraussetzungen stellen d{\"u}rfen, die {\"u}ber die in Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU genannten Voraussetzungen hinausgehen. Der EuGH betont, dass die Grundregeln des AEUV auch dann zu beachten sind, wenn Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU einen Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Sekund{\"a}rvergaberechts ausnimmt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH in den rechtlichen Kontext ein.",
keywords = "Rechtswissenschaft",
author = "Jens Gerlach",
year = "2020",
language = "Deutsch",
volume = "2020",
pages = "426--429",
journal = "Neue Zeitschrift f{\"u}r Bau- und Vergaberecht",
issn = "1439-6351",
publisher = "C.H. Beck Verlag",
number = "7",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU

AU - Gerlach, Jens

PY - 2020

Y1 - 2020

N2 - Im Urteil vom 3.10.2019 hatte der EuGH erstmals zu einer Inhouse-Vergabe unter Geltung der neuen RL 2014/24/EU Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mitgliedstaaten den vergaberechtsfreien Abschluss eines Inhouse-Geschäfts unter Voraussetzungen stellen dürfen, die über die in Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU genannten Voraussetzungen hinausgehen. Der EuGH betont, dass die Grundregeln des AEUV auch dann zu beachten sind, wenn Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU einen Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Sekundärvergaberechts ausnimmt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH in den rechtlichen Kontext ein.

AB - Im Urteil vom 3.10.2019 hatte der EuGH erstmals zu einer Inhouse-Vergabe unter Geltung der neuen RL 2014/24/EU Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mitgliedstaaten den vergaberechtsfreien Abschluss eines Inhouse-Geschäfts unter Voraussetzungen stellen dürfen, die über die in Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU genannten Voraussetzungen hinausgehen. Der EuGH betont, dass die Grundregeln des AEUV auch dann zu beachten sind, wenn Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU einen Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Sekundärvergaberechts ausnimmt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH in den rechtlichen Kontext ein.

KW - Rechtswissenschaft

M3 - Anmerkungen zu Gerichtsurteilen

VL - 2020

SP - 426

EP - 429

JO - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht

JF - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht

SN - 1439-6351

IS - 7

ER -

Recently viewed

Publications

  1. Der Scheidige Gelbstern (Gagea spathacea): Schutzstrategien für eine Verantwortungsart in Deutschland
  2. Verkehrsentwicklungsplan (VEP), Umsatzentwicklung und die Interessen der Stadt
  3. Manuelle und maschinelle Instrumentenaufbereitung - ein ökologischer und ökonomischer Vergleich
  4. Zu teuer und gefährlich
  5. Das Risiko der persönlichen Haftung für Gesellschafter ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischer Versorgungszentren
  6. Strukturelle Bildanalyse prähistorischer Höhlenzeichnungen und Graffiti des 20. Jahrhunderts
  7. Führt Bürgerbeteiligung in umweltpolitischen Entscheidungsprozessen zu mehr Effektivität und Legitimität?
  8. L’« effet Nietzsche » sur le discours philosophique et sur l’histoire politique du présent selon Michel Foucault
  9. La rivoluzione inquieta. Nicola Massimo de Feo vent'anni dopo
  10. Bildungserfolg und adoleszente Ablösung bei Söhnen aus türkischen Migrantenfamilien
  11. Offene Forschungsfragen und Ausblick im Coastal Energy Managemen
  12. Gabe und kulturelle Praktiken im Spannungsfeld zwischen Lassen und Tun
  13. Die Entschädigungspauschale für Beitreibungsaufwand - Neujustierung von Kompensation und Prävention im europäischen und deutschen Verzugsrecht?
  14. Warum die Regel von der Ausnahme lebt
  15. Ergebnisse vergleichender Untersuchungen in Natur- und Wirtschaftswäldern und Folgerungen für eine naturnahe Buchenwirtschaft
  16. Auszug aus dem unveröffentlichten briefwechsel zwischen Martin Heidegger und Otto Pöggeler
  17. Unternehmenssteuerrecht und Steuerbilanzrecht
  18. Erneuerungen in der Lehrerbildung
  19. Zur Hermeneutik von Schrift und Bekenntnis
  20. Unternehmenssteuerrecht und Steuerbilanzrecht
  21. Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienpolitik - Einflussmöglichkeiten von pädagogischen Fachkräften
  22. Sibylle Rahm / Michael Schratz (Hrsg.) LehrerInnenforschung: Theorie braucht Praxis. Braucht Praxis Theorie? Innsbruck u.a.: Studien Verlag 2004
  23. Corporate Social Responsibility und Corporate Sustainability - gesellschafts- und zukunftsfähig durch Nachhaltigkeitsmarketing
  24. Wissensproduktion im Spannungsfeld von Care, Gender und Green Economy – Wissenschaftliche Einrichtungen als Impulsgeberinnen für nachhaltiges Wirtschaften?