Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU

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Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU. / Gerlach, Jens.

In: Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht, Vol. 2020, No. 7, 2020, p. 426-429.

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RIS

TY - JOUR

T1 - Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU

AU - Gerlach, Jens

PY - 2020

Y1 - 2020

N2 - Im Urteil vom 3.10.2019 hatte der EuGH erstmals zu einer Inhouse-Vergabe unter Geltung der neuen RL 2014/24/EU Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mitgliedstaaten den vergaberechtsfreien Abschluss eines Inhouse-Geschäfts unter Voraussetzungen stellen dürfen, die über die in Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU genannten Voraussetzungen hinausgehen. Der EuGH betont, dass die Grundregeln des AEUV auch dann zu beachten sind, wenn Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU einen Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Sekundärvergaberechts ausnimmt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH in den rechtlichen Kontext ein.

AB - Im Urteil vom 3.10.2019 hatte der EuGH erstmals zu einer Inhouse-Vergabe unter Geltung der neuen RL 2014/24/EU Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mitgliedstaaten den vergaberechtsfreien Abschluss eines Inhouse-Geschäfts unter Voraussetzungen stellen dürfen, die über die in Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU genannten Voraussetzungen hinausgehen. Der EuGH betont, dass die Grundregeln des AEUV auch dann zu beachten sind, wenn Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU einen Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Sekundärvergaberechts ausnimmt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH in den rechtlichen Kontext ein.

KW - Rechtswissenschaft

M3 - Anmerkungen zu Gerichtsurteilen

VL - 2020

SP - 426

EP - 429

JO - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht

JF - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht

SN - 1439-6351

IS - 7

ER -

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