Gemeinsam verfügen die vier Übertragungsnetzbetreiber de facto über ein Monopol für den Anschluss großer Kraftwerkseinheiten und den weiträumigen Transport von Elektrizität. Ein großer Abnehmerkreis sichert den Übertragungsnetzbetreibern in ihren Netzgebieten eine nahezu konkurrenzlose wirtschaftliche Betätigung. Diese Gesamtsituation verdeutlicht, dass ein funktionierender Wettbewerb die diskriminierungsfreie Mitwirkung der Übertragungsnetzbetreiber erfordert. Die Übertragungsnetzbetreiber leisten dafür wesentliche Beiträge nicht nur für die Aufrechterhaltung des gesamten Energieversorgungssystems, sondern auch für Umsetzung des Wettbewerbes im Energiemarkt. Für Übertragungsnetzbetreiber stellt es weitgehend ein Novum dar, mit konkret ausgestalteten gesetzlich auferlegten Pflichten konfrontiert zu werden. Das EnWG 2005 mitsamt seinen Verordnungen regelt die Rahmenbedingungen dieser Pflichten wesentlich detaillierter als noch das EnWG 1998. Die Entwicklung dieser Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber wird in dieser Arbeit aufgezeigt und am Maßstab der Versorgungssicherheit bewertet.