Der Regierungsentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG): Künftiges Zusammenspiel von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

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Der Regierungsentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) : Künftiges Zusammenspiel von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. / Velte, Patrick.

In: WPg - Die Wirtschaftsprüfung, Vol. 69, No. 3, 2016, p. 125-131.

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abstract = "Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den „Gesetzentwurf zur Umsetzung der pr{\"u}fungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausf{\"u}hrung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlusspr{\"u}fung bei Unternehmen von {\"o}ffentlichem Interesse“ (AReG-RegE) ver{\"o}ffentlicht. Die Neufassung der Achten EG-Richtlinie („Abschlusspr{\"u}ferrichtlinie“) muss bis 17.06.2016 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; auch die Mehrheit der Regulierungen aus der Pr{\"u}ferverordnung muss dann erstmalig angewendet werden. Der vorliegende Beitrag kn{\"u}pft an die Ausf{\"u}hrungen von Velte (WPg 2015, S. 482 ff.) an und zeigt die Unterschiede zum Referentenentwurf (RefE) vom 27.3.2015 auf. Im Fokus der Analyse stehen die Pr{\"u}ferrotation, die kombinierte Pr{\"u}fungs- und Beratungst{\"a}tigkeit des Abschlusspr{\"u}fers, das Anforderungs- und T{\"a}tigkeitsprofil sowie die Sanktionierung von Aufsichtsr{\"a}ten bzw. Pr{\"u}fungsaussch{\"u}ssen, die Berichterstattung des Abschlusspr{\"u}fers sowie die Nichtigkeit von Jahresabschl{\"u}ssen nach dem AReG-RegE.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2016",
language = "Deutsch",
volume = "69",
pages = "125--131",
journal = "WPg - Die Wirtschaftspr{\"u}fung",
issn = "0340-9031",
publisher = "IDW Verlag GmbH",
number = "3",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Der Regierungsentwurf für ein Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)

T2 - Künftiges Zusammenspiel von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer

AU - Velte, Patrick

PY - 2016

Y1 - 2016

N2 - Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den „Gesetzentwurf zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (AReG-RegE) veröffentlicht. Die Neufassung der Achten EG-Richtlinie („Abschlussprüferrichtlinie“) muss bis 17.06.2016 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; auch die Mehrheit der Regulierungen aus der Prüferverordnung muss dann erstmalig angewendet werden. Der vorliegende Beitrag knüpft an die Ausführungen von Velte (WPg 2015, S. 482 ff.) an und zeigt die Unterschiede zum Referentenentwurf (RefE) vom 27.3.2015 auf. Im Fokus der Analyse stehen die Prüferrotation, die kombinierte Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers, das Anforderungs- und Tätigkeitsprofil sowie die Sanktionierung von Aufsichtsräten bzw. Prüfungsausschüssen, die Berichterstattung des Abschlussprüfers sowie die Nichtigkeit von Jahresabschlüssen nach dem AReG-RegE.

AB - Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 den „Gesetzentwurf zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (AReG-RegE) veröffentlicht. Die Neufassung der Achten EG-Richtlinie („Abschlussprüferrichtlinie“) muss bis 17.06.2016 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden; auch die Mehrheit der Regulierungen aus der Prüferverordnung muss dann erstmalig angewendet werden. Der vorliegende Beitrag knüpft an die Ausführungen von Velte (WPg 2015, S. 482 ff.) an und zeigt die Unterschiede zum Referentenentwurf (RefE) vom 27.3.2015 auf. Im Fokus der Analyse stehen die Prüferrotation, die kombinierte Prüfungs- und Beratungstätigkeit des Abschlussprüfers, das Anforderungs- und Tätigkeitsprofil sowie die Sanktionierung von Aufsichtsräten bzw. Prüfungsausschüssen, die Berichterstattung des Abschlussprüfers sowie die Nichtigkeit von Jahresabschlüssen nach dem AReG-RegE.

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 69

SP - 125

EP - 131

JO - WPg - Die Wirtschaftsprüfung

JF - WPg - Die Wirtschaftsprüfung

SN - 0340-9031

IS - 3

ER -