Bildung in der Jugendhilfe: Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit
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Standard
Bildung und Lebenskompetenz: Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben. ed. / Richard Münchmeier; Hans-Uwe Otto; Ursula Rabe-Kleberg. Opladen: Verlag Leske + Budrich, 2002. p. 129-137.
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RIS
TY - CHAP
T1 - Bildung in der Jugendhilfe
T2 - Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit
AU - Karsten, Maria-Eleonora
PY - 2002
Y1 - 2002
N2 - Geschlechtergerechtigkeit bleibt eine Aufgabe der Jugendhilfe für die Zukunft. Wird der Bildungsauftrag der Jugendhilfe neu formuliert und der Beitrag der Jugendhilfe zu Bildungsprozessen im lebenslangen Lernen, zur geschlechter- und generationsgerechteren Gestaltung des Lebens, zu Partizipation und Engagement in der Wissens- und Informationsgesellschaft heute bestimmt, ist es notwendig, auch die sozialstaatliche Seite der Gewährleistung und das Wächteramt in den Strukturmaximen der Jugendhilfe zu reformulieren, wie sie auch im SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz ihren Niederschlag gefunden haben. Die Realisierung dieser professionellen Arbeitsprinzipien, also die Rechtsverwirklichung, insbesondere in der Perspektive auf Gleichstellung, beinhaltete bereits die heute im Horizont des Bildungslernkonzeptes neu pointierten Akzente, ohne dass diese verbreitet bewusst und aktivierend das Handeln von Jugendhilfe, -politik und -praxis leiteten: Mädchen- und Jungenarbeit entwickelten sich tendenziell als Spezialbereich der Jugendarbeit, nicht jedoch als generelles Arbeitsprinzip.
AB - Geschlechtergerechtigkeit bleibt eine Aufgabe der Jugendhilfe für die Zukunft. Wird der Bildungsauftrag der Jugendhilfe neu formuliert und der Beitrag der Jugendhilfe zu Bildungsprozessen im lebenslangen Lernen, zur geschlechter- und generationsgerechteren Gestaltung des Lebens, zu Partizipation und Engagement in der Wissens- und Informationsgesellschaft heute bestimmt, ist es notwendig, auch die sozialstaatliche Seite der Gewährleistung und das Wächteramt in den Strukturmaximen der Jugendhilfe zu reformulieren, wie sie auch im SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz ihren Niederschlag gefunden haben. Die Realisierung dieser professionellen Arbeitsprinzipien, also die Rechtsverwirklichung, insbesondere in der Perspektive auf Gleichstellung, beinhaltete bereits die heute im Horizont des Bildungslernkonzeptes neu pointierten Akzente, ohne dass diese verbreitet bewusst und aktivierend das Handeln von Jugendhilfe, -politik und -praxis leiteten: Mädchen- und Jungenarbeit entwickelten sich tendenziell als Spezialbereich der Jugendarbeit, nicht jedoch als generelles Arbeitsprinzip.
KW - Sozialwesen
UR - https://www.mendeley.com/catalogue/960196b7-4e11-3586-869e-bf4609abfc2d/
U2 - 10.1007/978-3-322-99975-7_11
DO - 10.1007/978-3-322-99975-7_11
M3 - Aufsätze in Sammelwerken
SN - 978-3-322-99976-4
SP - 129
EP - 137
BT - Bildung und Lebenskompetenz
A2 - Münchmeier, Richard
A2 - Otto, Hans-Uwe
A2 - Rabe-Kleberg, Ursula
PB - Verlag Leske + Budrich
CY - Opladen
ER -