Bildung in der Jugendhilfe: Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit

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Bildung in der Jugendhilfe: Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit. / Karsten, Maria-Eleonora.
Bildung und Lebenskompetenz: Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben. ed. / Richard Münchmeier; Hans-Uwe Otto; Ursula Rabe-Kleberg. Opladen: Verlag Leske + Budrich, 2002. p. 129-137.

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Karsten, M-E 2002, Bildung in der Jugendhilfe: Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit. in R Münchmeier, H-U Otto & U Rabe-Kleberg (eds), Bildung und Lebenskompetenz: Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben. Verlag Leske + Budrich, Opladen, pp. 129-137. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99975-7_11

APA

Karsten, M.-E. (2002). Bildung in der Jugendhilfe: Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit. In R. Münchmeier, H.-U. Otto, & U. Rabe-Kleberg (Eds.), Bildung und Lebenskompetenz: Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben (pp. 129-137). Verlag Leske + Budrich. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99975-7_11

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Karsten ME. Bildung in der Jugendhilfe: Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit. In Münchmeier R, Otto HU, Rabe-Kleberg U, editors, Bildung und Lebenskompetenz: Kinder- und Jugendhilfe vor neuen Aufgaben. Opladen: Verlag Leske + Budrich. 2002. p. 129-137 doi: 10.1007/978-3-322-99975-7_11

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RIS

TY - CHAP

T1 - Bildung in der Jugendhilfe

T2 - Anforderungen an einen neuen Geschlechtervertrag zur Realisierung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit

AU - Karsten, Maria-Eleonora

PY - 2002

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N2 - Geschlechtergerechtigkeit bleibt eine Aufgabe der Jugendhilfe für die Zukunft. Wird der Bildungsauftrag der Jugendhilfe neu formuliert und der Beitrag der Jugendhilfe zu Bildungsprozessen im lebenslangen Lernen, zur geschlechter- und generationsgerechteren Gestaltung des Lebens, zu Partizipation und Engagement in der Wissens- und Informationsgesellschaft heute bestimmt, ist es notwendig, auch die sozialstaatliche Seite der Gewährleistung und das Wächteramt in den Strukturmaximen der Jugendhilfe zu reformulieren, wie sie auch im SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz ihren Niederschlag gefunden haben. Die Realisierung dieser professionellen Arbeitsprinzipien, also die Rechtsverwirklichung, insbesondere in der Perspektive auf Gleichstellung, beinhaltete bereits die heute im Horizont des Bildungslernkonzeptes neu pointierten Akzente, ohne dass diese verbreitet bewusst und aktivierend das Handeln von Jugendhilfe, -politik und -praxis leiteten: Mädchen- und Jungenarbeit entwickelten sich tendenziell als Spezialbereich der Jugendarbeit, nicht jedoch als generelles Arbeitsprinzip.

AB - Geschlechtergerechtigkeit bleibt eine Aufgabe der Jugendhilfe für die Zukunft. Wird der Bildungsauftrag der Jugendhilfe neu formuliert und der Beitrag der Jugendhilfe zu Bildungsprozessen im lebenslangen Lernen, zur geschlechter- und generationsgerechteren Gestaltung des Lebens, zu Partizipation und Engagement in der Wissens- und Informationsgesellschaft heute bestimmt, ist es notwendig, auch die sozialstaatliche Seite der Gewährleistung und das Wächteramt in den Strukturmaximen der Jugendhilfe zu reformulieren, wie sie auch im SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz ihren Niederschlag gefunden haben. Die Realisierung dieser professionellen Arbeitsprinzipien, also die Rechtsverwirklichung, insbesondere in der Perspektive auf Gleichstellung, beinhaltete bereits die heute im Horizont des Bildungslernkonzeptes neu pointierten Akzente, ohne dass diese verbreitet bewusst und aktivierend das Handeln von Jugendhilfe, -politik und -praxis leiteten: Mädchen- und Jungenarbeit entwickelten sich tendenziell als Spezialbereich der Jugendarbeit, nicht jedoch als generelles Arbeitsprinzip.

KW - Sozialwesen

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BT - Bildung und Lebenskompetenz

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