§ 18 Konzern und Konzernunternehmen
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beck-online Großkommentar: AktG. ed. / Eberhard Stilz; Veil. München: C.H. Beck Verlag, 2024. p. Rn. 0-34.
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TY - CHAP
T1 - § 18 Konzern und Konzernunternehmen
AU - Schall, Alexander
N1 - Schall in BeckOGK | AktG § 18 Rn. 0-34 | Stand: 01.10.2024
PY - 2024/10/1
Y1 - 2024/10/1
N2 - (1) 1Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. 2Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag (§ AKTG § 291) besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist (§ AKTG § 319), sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt anzusehen. 3Von einem abhängigen Unternehmen wird vermutet, daß es mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet.(2) Sind rechtlich selbständige Unternehmen, ohne daß das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie auch einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
AB - (1) 1Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. 2Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag (§ AKTG § 291) besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist (§ AKTG § 319), sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt anzusehen. 3Von einem abhängigen Unternehmen wird vermutet, daß es mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet.(2) Sind rechtlich selbständige Unternehmen, ohne daß das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie auch einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
KW - Rechtswissenschaft
KW - Aktiengesetz
UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BECKOGK-G-AKTG-P-18
M3 - Beiträge in Kommentarsammlungen
SP - Rn. 0-34
BT - beck-online Großkommentar
A2 - Stilz, Eberhard
A2 - Veil,
PB - C.H. Beck Verlag
CY - München
ER -