Zwingende Einrichtung von Compliance-Management-Systemen bei börsennotierten AG nach dem Wirecard-Skandal? Eine Analyse vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeTransfer

Standard

Harvard

APA

Vancouver

Bibtex

@article{390aac4a92f149c3a8bc720b6dee4e14,
title = "Zwingende Einrichtung von Compliance-Management-Systemen bei b{\"o}rsennotierten AG nach dem Wirecard-Skandal?: Eine Analyse vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs f{\"u}r ein Finanzmarktintegrit{\"a}tsst{\"a}rkungsgesetz (FISG)",
abstract = "Als Reaktion auf den Wirecard-Skandal haben das BMF und das BMJV am 26.10.2020 einen Referentenentwurf f{\"u}r ein Finanzmarktintegrit{\"a}tsst{\"a}rkungsgesetz (FISG) zur Reform der Corporate Governance ver{\"o}ffentlicht. Neben einer St{\"a}rkung des deutschen Enforcement-Systems wird als Regulierungsma{\ss}nahme in § 93 Abs. 1a AktG-E eingefordert, dass b{\"o}rsennotierte Aktiengesellschaften k{\"u}nftig ein „angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem“ einrichten sollen. Seit der Einf{\"u}hrung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG 1998 ist im rechtswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Schrifttum eine lebhafte Diskussion zur Reichweite der Vorstandspflichten in Bezug auf das Risikomanagement bei (b{\"o}rsennotierten) AG gef{\"u}hrt worden. Der vorliegende Beitrag diskutiert eine Anpassung von § 91 Abs. 2 AktG i.S. einer Einrichtungspflicht eines umfassenden Risikomanagementsystems (RMS) inklusive eines Compliance-Management-Systems (CMS) sowie eine potenzielle flankierende ausgeweitete {\"U}berwachungspflicht des Aufsichtsrats bzw. Pr{\"u}fungsausschusses nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG und Pr{\"u}fungspflicht des Abschlusspr{\"u}fers nach § 317 Abs. 4 HGB.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft",
author = "Patrick Velte and Daniel Graewe",
year = "2020",
language = "Deutsch",
volume = "72",
pages = "2529--2534",
journal = "Der Betrieb",
issn = "0005-9935",
publisher = "Handelsblatt Media Group",
number = "48",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Zwingende Einrichtung von Compliance-Management-Systemen bei börsennotierten AG nach dem Wirecard-Skandal?

T2 - Eine Analyse vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

AU - Velte, Patrick

AU - Graewe, Daniel

PY - 2020

Y1 - 2020

N2 - Als Reaktion auf den Wirecard-Skandal haben das BMF und das BMJV am 26.10.2020 einen Referentenentwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) zur Reform der Corporate Governance veröffentlicht. Neben einer Stärkung des deutschen Enforcement-Systems wird als Regulierungsmaßnahme in § 93 Abs. 1a AktG-E eingefordert, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig ein „angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem“ einrichten sollen. Seit der Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG 1998 ist im rechtswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Schrifttum eine lebhafte Diskussion zur Reichweite der Vorstandspflichten in Bezug auf das Risikomanagement bei (börsennotierten) AG geführt worden. Der vorliegende Beitrag diskutiert eine Anpassung von § 91 Abs. 2 AktG i.S. einer Einrichtungspflicht eines umfassenden Risikomanagementsystems (RMS) inklusive eines Compliance-Management-Systems (CMS) sowie eine potenzielle flankierende ausgeweitete Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG und Prüfungspflicht des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB.

AB - Als Reaktion auf den Wirecard-Skandal haben das BMF und das BMJV am 26.10.2020 einen Referentenentwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) zur Reform der Corporate Governance veröffentlicht. Neben einer Stärkung des deutschen Enforcement-Systems wird als Regulierungsmaßnahme in § 93 Abs. 1a AktG-E eingefordert, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig ein „angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem“ einrichten sollen. Seit der Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das KonTraG 1998 ist im rechtswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Schrifttum eine lebhafte Diskussion zur Reichweite der Vorstandspflichten in Bezug auf das Risikomanagement bei (börsennotierten) AG geführt worden. Der vorliegende Beitrag diskutiert eine Anpassung von § 91 Abs. 2 AktG i.S. einer Einrichtungspflicht eines umfassenden Risikomanagementsystems (RMS) inklusive eines Compliance-Management-Systems (CMS) sowie eine potenzielle flankierende ausgeweitete Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG und Prüfungspflicht des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB.

KW - Betriebswirtschaftslehre

KW - Rechtswissenschaft

UR - https://www.der-betrieb.de/inhalte/der-betrieb-inhalte/inhaltsverzeichnis-48-2020/

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 72

SP - 2529

EP - 2534

JO - Der Betrieb

JF - Der Betrieb

SN - 0005-9935

IS - 48

ER -