Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats
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Die Nichtumsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht bis zum 31.12.2024 wirft zahlreiche Fragen hinsichtlich der Pflichten und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Im vorliegenden Beitrag analysiert der Arbeitskreis „Corporate Governance Reporting“ der Schmalenbach-Gesellschaft für
Betriebswirtschaft e.V. die Konsequenzen der Nichtumsetzung der CSRD in deutsches Recht zum 31.12.2024 für die Tätigkeit des Aufsichtsrats und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Betriebswirtschaft e.V. die Konsequenzen der Nichtumsetzung der CSRD in deutsches Recht zum 31.12.2024 für die Tätigkeit des Aufsichtsrats und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Der Betrieb |
Jahrgang | 78 |
Ausgabenummer | 3 |
Seiten (von - bis) | 67-71 |
Anzahl der Seiten | 5 |
ISSN | 0005-9935 |
Publikationsstatus | Erschienen - 13.01.2025 |