Zur "asymmetrischen" Maßgeblichkeit bei der Rückstellungsbewertung nach den EStR 2012

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Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2012 fordern in R 6.11 Abs. 3 Satz 1 EStR, dass die Rückstellungen in der Steuerbilanz – mit Ausnahme der Pen­sionsrückstellungen nach § 6a EStG – den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten dürfen. Auf Grund der mit dieser Neuregelung verbundenen Auflösungserträge besteht nach Intervention des Bundesrats in R 6.11 Abs. 3 Satz 2 EStR die Möglichkeit einer Rücklagenbildung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die bestehenden Unterschiede der handels- und steuerrechtlichen Rückstellungsbewertung und nimmt eine kritische Würdigung der „einseitigen” Maßgeblichkeit aus steuersystematischer Sicht vor.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftDie Steuerberatung
Jahrgang56
Ausgabenummer12
Seiten (von - bis)486-489
Anzahl der Seiten4
PublikationsstatusErschienen - 01.12.2013