Niemand hat die Absicht die Seenotrettung zu kriminalisieren… Einige Überlegungen zum „Rückführungsverbesserungsgesetz“ und seinen Folgen
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: Neue Kriminalpolitik, Jahrgang 36, Nr. 1, 2024, S. 83-103.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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TY - JOUR
T1 - Niemand hat die Absicht die Seenotrettung zu kriminalisieren… Einige Überlegungen zum „Rückführungsverbesserungsgesetz“ und seinen Folgen
AU - Epik, Aziz
AU - Schatz, Valentin J.
PY - 2024
Y1 - 2024
N2 - Im Oktober 2023 hat das Bundesministerium für Inneres und Heimat einen Entwurf für ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ vorgelegt und diesen im November 2023 durch eine den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zur Verfügung gestellte Formulierungshilfe ergänzt. Letztere sah unter anderem eine Ausweitung der Strafbarkeit für das Einschleusen von Ausländern in einen EU- oder Schengen-Staat vor, die zur Folge gehabt hätte, dass auch eine altruistisch motivierte Hilfeleistung zur unerlaubten Einreise in einen EU- oder Schengen-Staat künftig unter Strafe stände. Dieser Beitrag beleuchtet die ursprünglich geplante Änderung des § 96 AufenthG aus strafrechtlicher Perspektive unter Berücksichtigung des völkerrechtlichen Rechtsrahmens und ordnet sie rechtspolitisch ein. Eingegangen wird abschließend auf die jüngsten Entwicklungen.
AB - Im Oktober 2023 hat das Bundesministerium für Inneres und Heimat einen Entwurf für ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ vorgelegt und diesen im November 2023 durch eine den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zur Verfügung gestellte Formulierungshilfe ergänzt. Letztere sah unter anderem eine Ausweitung der Strafbarkeit für das Einschleusen von Ausländern in einen EU- oder Schengen-Staat vor, die zur Folge gehabt hätte, dass auch eine altruistisch motivierte Hilfeleistung zur unerlaubten Einreise in einen EU- oder Schengen-Staat künftig unter Strafe stände. Dieser Beitrag beleuchtet die ursprünglich geplante Änderung des § 96 AufenthG aus strafrechtlicher Perspektive unter Berücksichtigung des völkerrechtlichen Rechtsrahmens und ordnet sie rechtspolitisch ein. Eingegangen wird abschließend auf die jüngsten Entwicklungen.
KW - Rechtswissenschaft
UR - https://www.nomos-elibrary.de/de/10.5771/0934-9200-2024-1/nk-neue-kriminalpolitik-jahrgang-36-2024-heft-1
U2 - 10.5771/0934-9200-2024-1-83
DO - 10.5771/0934-9200-2024-1-83
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 36
SP - 83
EP - 103
JO - Neue Kriminalpolitik
JF - Neue Kriminalpolitik
SN - 0934-9200
IS - 1
ER -