Niedrigzinsen bei Bausparkassen: ein Urteil des Bundesgerichtshofs

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Niedrigzinsen bei Bausparkassen: ein Urteil des Bundesgerichtshofs. / Wein, Thomas.
in: Wirtschaftsdienst, Jahrgang 97, Nr. 4, 01.04.2017, S. 294-298.

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Wein T. Niedrigzinsen bei Bausparkassen: ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Wirtschaftsdienst. 2017 Apr 1;97(4):294-298. doi: 10.1007/s10273-017-2133-2

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RIS

TY - JOUR

T1 - Niedrigzinsen bei Bausparkassen

T2 - ein Urteil des Bundesgerichtshofs

AU - Wein, Thomas

PY - 2017/4/1

Y1 - 2017/4/1

N2 - Ende Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof Bausparkassen, die Bausparern mit vertraglich zugesicherten hohen Einlagenzinsen aus Altverträgen vorfristig gekündigt haben, Recht gegeben. Der Autor stellt die Funktionsweise des Bausparens dar. In der aktuellen Niedrigzinsphase könnte es dazu kommen, dass der Darlehenszinssatz geringer als der Sparzinssatz ist. Dann würde das Geschäftsmodell der Bausparkassen kollabieren. Ein mikroökonomisches Modell zeigt beispielhaft, in welcher Höhe den Bausparkassen Schaden aus der Zinskonstellation entstehen können. Die betroffenen Kunden sollten von den Sparkassen in Höhe der entgangenen Nettoerträge entschädigt werden. Dies hält der Autor für eine bessere Lösung als die erlaubte vorfristige Kündigung.

AB - Ende Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof Bausparkassen, die Bausparern mit vertraglich zugesicherten hohen Einlagenzinsen aus Altverträgen vorfristig gekündigt haben, Recht gegeben. Der Autor stellt die Funktionsweise des Bausparens dar. In der aktuellen Niedrigzinsphase könnte es dazu kommen, dass der Darlehenszinssatz geringer als der Sparzinssatz ist. Dann würde das Geschäftsmodell der Bausparkassen kollabieren. Ein mikroökonomisches Modell zeigt beispielhaft, in welcher Höhe den Bausparkassen Schaden aus der Zinskonstellation entstehen können. Die betroffenen Kunden sollten von den Sparkassen in Höhe der entgangenen Nettoerträge entschädigt werden. Dies hält der Autor für eine bessere Lösung als die erlaubte vorfristige Kündigung.

KW - Volkswirtschaftslehre

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U2 - 10.1007/s10273-017-2133-2

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M3 - Zeitschriftenaufsätze

AN - SCOPUS:85018501803

VL - 97

SP - 294

EP - 298

JO - Wirtschaftsdienst

JF - Wirtschaftsdienst

SN - 0043-6275

IS - 4

ER -