Mehr Fragen als Antworten: das Repowering nach dem EEG 2009

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschung

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Mehr Fragen als Antworten: das Repowering nach dem EEG 2009. / Schomerus, Thomas; Stecher, Michaela.
in: Recht der Energiewirtschaft, 21.09.2009, S. 269-275.

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschung

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title = "Mehr Fragen als Antworten: das Repowering nach dem EEG 2009",
abstract = "Mit dem § 30 EEG 2009 wurde dem Repowering (Ersatz bestehender Altanlagen durch neue Windanlagen) eine eigene Vorschrift gewidmet. Die getroffenen Erg{\"a}nzungen und Neuregelungen werfen dabei viele Rechtsfagen auf. Die Autoren stellen die Auslegungsm{\"o}glichkeiten der neuen Tatbestandsmerkmale ausf{\"u}hrlich vor und arbeiten die aus ihrer Sicht zu bevorzugenden Auslegungen heraus. Sie untersuchen die Anforderungen aus § 30 EEG 2009 an die Repowering-Anlagen (Ersetzen von Altanlagen in angrenzenden Landkreisen; Anzahl der Repowering-Anlagen im Verh{\"a}ltnis zur Anzahl der zu ersetzenden Altanlagen; zwei- bis f{\"u}nffache Leistungserh{\"o}hung gegen{\"u}ber den ersetzten Altanlagen durch jede einzelne oder auch durch mehrere Repowering-Anlagen; Entbehrlichkeit eines Leistungsnachweises bei Ersetzen an demselben Standort) ebenso wie diejenigen an die zu ersetzenden Altanlagen (endg{\"u}ltiges Ersetzt-Sein und Mitnahme von Degressionss{\"a}tzen oder Ausl{\"o}sen einer neuen F{\"o}rderperiode bei Wiederaufbau an anderer Stelle; Ersetzen fr{\"u}hestens zehn Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme der Altanlage).",
keywords = "Wirtschaftsrecht, Energieforschung",
author = "Thomas Schomerus and Michaela Stecher",
year = "2009",
month = sep,
day = "21",
language = "Deutsch",
pages = "269--275",
journal = "Recht der Energiewirtschaft",
issn = "0944-128X",
publisher = "Carl Heymanns Verlag",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Mehr Fragen als Antworten

T2 - das Repowering nach dem EEG 2009

AU - Schomerus, Thomas

AU - Stecher, Michaela

PY - 2009/9/21

Y1 - 2009/9/21

N2 - Mit dem § 30 EEG 2009 wurde dem Repowering (Ersatz bestehender Altanlagen durch neue Windanlagen) eine eigene Vorschrift gewidmet. Die getroffenen Ergänzungen und Neuregelungen werfen dabei viele Rechtsfagen auf. Die Autoren stellen die Auslegungsmöglichkeiten der neuen Tatbestandsmerkmale ausführlich vor und arbeiten die aus ihrer Sicht zu bevorzugenden Auslegungen heraus. Sie untersuchen die Anforderungen aus § 30 EEG 2009 an die Repowering-Anlagen (Ersetzen von Altanlagen in angrenzenden Landkreisen; Anzahl der Repowering-Anlagen im Verhältnis zur Anzahl der zu ersetzenden Altanlagen; zwei- bis fünffache Leistungserhöhung gegenüber den ersetzten Altanlagen durch jede einzelne oder auch durch mehrere Repowering-Anlagen; Entbehrlichkeit eines Leistungsnachweises bei Ersetzen an demselben Standort) ebenso wie diejenigen an die zu ersetzenden Altanlagen (endgültiges Ersetzt-Sein und Mitnahme von Degressionssätzen oder Auslösen einer neuen Förderperiode bei Wiederaufbau an anderer Stelle; Ersetzen frühestens zehn Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme der Altanlage).

AB - Mit dem § 30 EEG 2009 wurde dem Repowering (Ersatz bestehender Altanlagen durch neue Windanlagen) eine eigene Vorschrift gewidmet. Die getroffenen Ergänzungen und Neuregelungen werfen dabei viele Rechtsfagen auf. Die Autoren stellen die Auslegungsmöglichkeiten der neuen Tatbestandsmerkmale ausführlich vor und arbeiten die aus ihrer Sicht zu bevorzugenden Auslegungen heraus. Sie untersuchen die Anforderungen aus § 30 EEG 2009 an die Repowering-Anlagen (Ersetzen von Altanlagen in angrenzenden Landkreisen; Anzahl der Repowering-Anlagen im Verhältnis zur Anzahl der zu ersetzenden Altanlagen; zwei- bis fünffache Leistungserhöhung gegenüber den ersetzten Altanlagen durch jede einzelne oder auch durch mehrere Repowering-Anlagen; Entbehrlichkeit eines Leistungsnachweises bei Ersetzen an demselben Standort) ebenso wie diejenigen an die zu ersetzenden Altanlagen (endgültiges Ersetzt-Sein und Mitnahme von Degressionssätzen oder Auslösen einer neuen Förderperiode bei Wiederaufbau an anderer Stelle; Ersetzen frühestens zehn Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme der Altanlage).

KW - Wirtschaftsrecht

KW - Energieforschung

UR - https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/730

M3 - Zeitschriftenaufsätze

SP - 269

EP - 275

JO - Recht der Energiewirtschaft

JF - Recht der Energiewirtschaft

SN - 0944-128X

ER -

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