Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene: Berliner Wunschgrundschule
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Lehre
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in: StudZR: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg Wissenschaft Online, Jahrgang 2021, Nr. 2, 2021, S. 233.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Lehre
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RIS
TY - JOUR
T1 - Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
T2 - Berliner Wunschgrundschule
AU - Bertram, Alice
AU - Laßmann, Justus
PY - 2021
Y1 - 2021
N2 - Der Sachverhalt wurde als Abschlusshausarbeit des Moduls Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Wintersemester 2018 / 2019 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien UniversitÄtBerlin gestellt. Der Schwerpunkt, der auf ähnlich gelagerten Beschlüssen des VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg beruht, lag im Schulrecht, Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Zu begutachten war, prozessual eingebettet in die Prüfung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO, ob eine rechtswidrige Aufnahme anderer Schüler*innen an der Wunschgrundschule vorliegt. Anschließend war zu untersuchen, wie sich unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 4 GG ein Verstoß gegen die Aufnahmevorschriften des Berliner Schulgesetzes auf das Aufnahmegesuch einer Schülerin auswirkt, die aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt wurde. In Aufgabe 2 war ergänzend in nicht-gutachterlicher Form zur aktuellen politischen Frage der Nicht-Berücksichtigung von Gerichtsentscheidungen durch Behörden Stellung zu nehmen, wobei sich eine Orientierung an den Fällen Wetzlar, Luftreinhalteplan München und Sami A. anbot.In der Hausarbeit wurde ein Notendurchschnitt von 6,9 Punkten erzielt.Die Misserfolgsquote lag bei 10,3 %. Die Bearbeitung des Autors wurde mit 16 Punkten bewertet. Von 262 Mitschreiber*innen sind 27 durchgefallen.
AB - Der Sachverhalt wurde als Abschlusshausarbeit des Moduls Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Wintersemester 2018 / 2019 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien UniversitÄtBerlin gestellt. Der Schwerpunkt, der auf ähnlich gelagerten Beschlüssen des VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg beruht, lag im Schulrecht, Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Zu begutachten war, prozessual eingebettet in die Prüfung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO, ob eine rechtswidrige Aufnahme anderer Schüler*innen an der Wunschgrundschule vorliegt. Anschließend war zu untersuchen, wie sich unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 4 GG ein Verstoß gegen die Aufnahmevorschriften des Berliner Schulgesetzes auf das Aufnahmegesuch einer Schülerin auswirkt, die aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt wurde. In Aufgabe 2 war ergänzend in nicht-gutachterlicher Form zur aktuellen politischen Frage der Nicht-Berücksichtigung von Gerichtsentscheidungen durch Behörden Stellung zu nehmen, wobei sich eine Orientierung an den Fällen Wetzlar, Luftreinhalteplan München und Sami A. anbot.In der Hausarbeit wurde ein Notendurchschnitt von 6,9 Punkten erzielt.Die Misserfolgsquote lag bei 10,3 %. Die Bearbeitung des Autors wurde mit 16 Punkten bewertet. Von 262 Mitschreiber*innen sind 27 durchgefallen.
KW - Rechtswissenschaft
UR - https://www.studzr.de/ausbildung_ausgaben.php
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 2021
SP - 233
JO - StudZR: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg Wissenschaft Online
JF - StudZR: Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg Wissenschaft Online
SN - 2629-7132
IS - 2
ER -