Geltung der AEUV-Grundsätze auch bei Inhouse-Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU
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Im Urteil vom 3.10.2019 hatte der EuGH erstmals zu einer Inhouse-Vergabe unter Geltung der neuen RL 2014/24/EU Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Mitgliedstaaten den vergaberechtsfreien Abschluss eines Inhouse-Geschäfts unter Voraussetzungen stellen dürfen, die über die in Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU genannten Voraussetzungen hinausgehen. Der EuGH betont, dass die Grundregeln des AEUV auch dann zu beachten sind, wenn Art. EWG_RL_2014_24 Artikel 12 der RL 2014/24/EU einen Sachverhalt vom Anwendungsbereich des Sekundärvergaberechts ausnimmt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung des EuGH in den rechtlichen Kontext ein.
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht |
Jahrgang | 2020 |
Ausgabenummer | 7 |
Seiten (von - bis) | 426-429 |
Anzahl der Seiten | 4 |
ISSN | 1439-6351 |
Publikationsstatus | Erschienen - 2020 |
Extern publiziert | Ja |
- Rechtswissenschaft